Seniorenwegweiser der Stadt Neukirchen-Vluyn

26 keine Ehegattin. Volljährige Kinder und auch andere Vertrauenspersonen können die Eltern oder Angehörigen nicht ohne gesetzliche Legitimation vertreten. Häufig wird dann eine Betreuung beim zuständigen Betreuungsgericht angeregt. Das Gericht beteiligt die zuständige Betreuungsbehörde und entscheidet dann, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Betreuung erforderlich ist und wer als betreuende Person bestellt wird. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren kann durch frühzeitige Vorsorge mittels Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vermieden werden. Individuelle Fragen können in einem persönlichen Beratungsgespräch mit den Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde geklärt werden. Dabei können auch Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen eine Gebühr von 10 Euro öffentlich beglaubigt werden. Für Interessierte, die aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder Behinderung nicht in der Lage sind, das Angebot vor Ort zu nutzen, besteht nach Absprache auch die Möglichkeit eines Hausbesuches. Da sich die Mitarbeitenden des Kreises Wesel Zeit für die Beratung nehmen möchten, ist eine Terminabsprache vorab unter den angegebenen Rufnummern erforderlich. Betreuungsbehörde des Kreises Wesel Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel Frau Borsch Telefon: 0281 207-3454 Herr Feist Telefon: 0281 207-2448 Gesetzliche Betreuung Betreuungsbehörde Kreis Wesel: Sprechstunden zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Durch Krankheit, Unfall oder Alter kann man plötzlich handlungsunfähig werden und seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln. Wer handelt dann? Die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde des Kreises Wesel bieten vor Ort Sprechstunden zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an. Wurde keine Vorsorge in Form einer Vollmacht getroffen, kann seit dem 01.01.2023 zunächst der Ehegatte oder die Ehegattin im Rahmen des auf sechs Monate befristeten Notfallvertretungsrechts Entscheidungen im Rahmen der Gesundheitssorge treffen. Viele Angelegenheiten sind jedoch vom befristeten Vertretungsrecht nicht umfasst oder es gibt keinen Ehegatten, © Sebastian Duda - stock.adobe.com

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