Seniorenwegweiser der Stadt Neukirchen-Vluyn

31 Rathaus Neukirchen-Vluyn Bürgerbüro Telefon: 02845 391-291 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Gebührenermäßigung für Telefon Die Telekom Deutschland GmbH gewährt bestimmten Personengruppen (z. B. wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit oder schwerbehindert sind) einen „Sozialtarif“. Alle Formulare können Sie online unter www.rundfunkbeitrag.de ausfüllen und ausdrucken. Schwerbehindertenausweis Bei erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Die Anträge auf Ausstellung und Verlängerung dieses Ausweises sind erhältlich im Rathaus Neukirchen-Vluyn Bürgerbüro Telefon: 02845 391-291 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Wohngeld, Wohnberechtigungsbescheinigung Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für den Haus- oder Wohnungseigentümer gezahlt. Nähere Auskünfte zum Wohngeld, zur Wohnberechtigungsbescheinigung und Ausgleichsabgabe erhalten Sie im: Rathaus Neukirchen-Vluyn Wohngeld, Zimmer 141 Telefon: 02845 391-141 Wohnberechtigungsbescheinigung, Zimmer 143 Telefon: 02845 391-143 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch nur nach Terminvereinbarung Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr Gebührenbefreiung für Radio/TV Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von den Gebühren für Radio und Fernsehen befreit werden. Das gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenwohn- und -pflegeheimen in vollstationärer Unterbringung. Anträge und Informationen erhalten Sie im

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=