Seniorenwegweiser der Stadt Neukirchen-Vluyn

32 Pflegeversicherung dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, allerdings deckt sie das Risiko nicht vollumfänglich ab. Die Leistungen können in Form von Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Seit 2017 wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff angewendet, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Mittelpunkt stehen dabei die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen. Zum 01.07.2023 wurde ein Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) mit Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht worden, mit dem Ziel, insbesondere die Pflege zu Hause zu stärken. Pflegegeld Wenn Sie zu Hause von einem Angehörigen oder einer sonstigen Privatperson Ihrer Wahl versorgt werden, können Sie Geldleistungen bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Diese Geldleistungen staffeln sich wie folgt: Pflegegrad 2 332 Euro Pflegegrad 3 573 Euro Pflegegrad 4 765 Euro Pflegegrad 5 947 Euro Seit 01.01.2024 (Erhöhung aller Leistungsbeiträge um 4,5 % ab 2025 geplant) Nach Erhalt des Schwerbehindertenausweises können Sie im Bürgerbüro, wenn in Ihrem Ausweis das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (blind) steht, auch gleich einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen. Blindengeld und Hilfe für hochgradig Sehbehinderte Das Blindengeld wird unabhängig von Ihrem Einkommen oder Vermögen gezahlt. Voraussetzung ist ein Attest Ihres Augenarztes, dass Ihr Sehvermögen zwei Prozent des normalen Sehvermögens nicht übersteigt. Hochgradig Sehbehinderte mit einer Sehkraft von weniger als fünf Prozent auf dem besseren Auge oder einer gleichwertigen Einschränkung erhalten auch eine Hilfe, die unabhängig vom Einkommen und Vermögen gezahlt wird. Anträge auf Blindengeld und Blindenhilfe nimmt entgegen: Rathaus Neukirchen-Vluyn Bürgerbüro Telefon: 02845 391-291 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Leistungen der Pflegeversicherung Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als weitere Säule der Deutschen Sozialversicherung eingeführt. Die

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