Seniorenwegweiser der Stadt Neukirchen-Vluyn

33 Kurzzeitpflege Sollte für kurze Zeit eine Versorgung in häuslicher Umgebung wegen Urlaub oder Erkrankung der Pflegeperson nicht möglich sein, so ist ein Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, ab Pflegegrad 2, möglich. Der Maximalbetrag ist jedoch auf 1.774 € im Jahr gedeckelt für die anfallenden Pflegekosten. Sie können aber zusätzlich das nicht genutzte Budget der Verhinderungspflege nutzen. Diesen Aufenthalt nennt man „Kurzzeitpflege“. Für die pflegebedingten Aufwendungen zahlt die Pflegekasse 1.612 Euro im Jahr. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die zusätzlich zu leistenden Beträge für Unterkunft und Verpflegung aus eigenen Mitteln zu tragen, besteht die Möglichkeit, Hilfe vom Sozialamt zu erhalten. Hierbei sollten Sie an die rechtzeitige Antragstellung denken. Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Telefon: 02845 391-111 In Neukirchen-Vluyn bieten die Möglichkeit zur Kurzzeitpflege an: AWO Willy-Könen-Seniorenzentrum Fürmannsheck 31 Telefon: 02845 9130-0 E-Mail: sz-willy-koenen@awo-niederrhein.de www.awo-seniorendienste-nr.de Altenheimat Vluyn – Grafschafter Diakonie-Pflege gGmbH Am Klotzfeld 1 Telefon: 02845 913 90 E-Mail: u.dannfeld@grafschafter-diakonie.de www.grafschafter-diakonie.de/Altenheimat Pflegesachleistung Wenn Ihre häusliche Pflege von einem anerkannten Pflegedienst durchgeführt wird, haben Sie die Möglichkeit, Pflegesachleistungen zu beantragen. Vereinbaren Sie mit dem Pflegedienst einen Pflegevertrag. Die von den Pflegekassen zugelassenen Pflegedienste rechnen ihre Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab. Die Pflegeversicherung zahlt an die Pflegedienste folgende Leistungen: Pflegegrad 2 761 Euro Pflegegrad 3 1.432 Euro Pflegegrad 4 1.778 Euro Pflegegrad 5 2.200 Euro Seit 01.01.2024 (Erhöhung aller Leistungsbeiträge um 4,5 % ab 2025 geplant) Kombinationsleistung Jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 kann die erforderliche Hilfe nach ihren persönlichen Bedürfnissen kombinieren. Ist kein hoher Pflegeeinsatz eines professionellen Pflegedienstes erforderlich, können Sie nur einen Anteil der Pflegesachleistung wählen. Sie erhalten dann noch einen Anteil an Pflegegeld. An diese Entscheidung sind Sie dann jedoch für mindestens einen Zeitraum von sechs Monaten gebunden, es sei denn, Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich gravierend oder Sie werden in einen anderen Pflegegrad eingestuft. Die Kombinationsleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.

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