Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz

7 WOHNRAUMBERATUNG die Wohnungen manchmal zum Hindernisparcours. Wesentlich sind ausreichender Bewegungsraum in allen Räumen um sich auch mit Gehhilfen und Rollator sicher bewegen zu können. Für Menschen die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, gelten die maximalen Anforderungen an Bewegungsflächen im Sinne der Barrierefreien Norm DIN 18040 Teil 2 „Wohnungen“. Die Einhaltung der Regelungen der DIN 18040 in allen Räumen bei bestehenden Gebäuden, in der Wohnraumanpassung, wird wegen der vorhandenen Bausubstanz selten gelingen. Gelingen muss der Kompromiss mit den jeweils vorhandenen baulichen Gegebenheiten und mit tragbaren Umbaumaßnahmen die Wohnung nach den Bedürfnissen der Nutzer so umzugestalten, dass ein barrierearmes Wohnumfeld das Verbleiben in der eigenen Wohnung ermöglicht. Eine „sichere“ Wohnung sowie ein barriere­ freies Wohnumfeld sind nicht nur für ältere Menschen nützlich sondern kommen uns allen zugute, jungen Familien mit Kindern ebenso wie Menschen mit Behinderung. Was sind die Aufgaben einer Beratungsstelle? Welche Leistungen umfasst ihr Beratungs­ angebot? Herr Meier: Um die persönlichen Wohnwünsche unter dem Aspekt „Wohnen im Alter, mit und ohne Behinderung, Pflegebedürftigkeit und Demenz“ her­ auszufinden und möglichst umzusetzen, ist es sinn­ voll, sich beraten zu lassen. Die Beratung umfasst im Wesentlichen die Herstellung von Zugänglichkeit und Barrierefreiheit in der eigenen Wohnung und im Wohnumfeld. Nach Telefonkontakt und Terminvereinbarung zur Wohnungsbesichtigung erfolgt die Beratung zur optimalen Anpassung der Wohnverhältnisse an die Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen Personen. Das kostenlose Beratungsangebot der ehrenamt­ lichen Beratungsstelle im Landkreis Neumarkt umfasst: © Colourbox.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=