Seniorenwegweiser der Stadt Norderstedt

22 Beratungsstellen und Hilfsangebote / Leben mit Behinderung / Migration und Flucht Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Parkausweise erhalten, die ihnen das Parken auf speziellen, durch ein Zusatzzeichen mit einem Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichneten Parkplätzen („Behindertenparkplätze“) erlauben und / oder andere Parkerleichterungen einräumen. Der EU-einheitliche blaue Parkausweis gilt in den Ländern der Europäischen Union. Nur dieser Ausweis berechtigt zum Parken auf entsprechend gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Erhalten können diesen Ausweis Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“). Die entsprechenden Merkzeichen müssen im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein. Sollte eine der Voraussetzungen erfüllt sein, kann ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen gestellt werden. Der Parkausweis ist kostenfrei. Ein Passbild, der Schwerbehindertenausweis und der Personalausweis sind vorzulegen. Sofern eine starke Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt und die Voraussetzungen für einen blauen Parkausweis nicht erfüllt sind, bestehen ebenfalls Möglichkeiten sich andere Parkerleichterungen ausstellen zu lassen. Diese berechtigen jedoch nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz. Eingliederungshilfe Kreis Segeberg Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 9519825 E-Mail: eingliederungshilfe-erwachsene@segeberg.de www.segeberg.de/eingliederungshilfe Sprechstunde in Norderstedt (Ochsenzoller Straße 142 a): 14-tägig dienstags in den geraden Wochen: 13.00 – 15.30 Uhr Eingliederungshilfe ist für Menschen mit ■ einer Körperbehinderung, ■ einer geistigen Behinderung, ■ einer seelischen Behinderung oder ■ einer Suchterkrankung. Eingliederungshilfe wird vom Sozialamt im Kreishaus in Bad Segeberg bezahlt. Eingliederungshilfe ist Sozialhilfe. Sozialhilfe bekommen nur Menschen, die zu wenig Geld haben. 1.7 Migration und Flucht Integrationsbeauftragte der Stadt Norderstedt Heide Kröger Rathausallee 50, 22846 Norderstedt Telefon: 040 53595916 E-Mail: integrationsbeauftragte@norderstedt.de www.norderstedt.de/integrationsbeauftragte Die Tätigkeitsschwerpunkte der Integrationsbeauftragten sind ■ Netzwerkarbeit ■ Schaffung von Partizipationsstrukturen ■ Bearbeitung der Handlungsfelder ■ Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Fachgesprächen ■ Öffentlichkeits- und Pressearbeit ■ Informationsmanagement ■ Umsetzung konkreter Projekte ■ Interkulturelle Öffnung iNTERPUNKT – Beratungsstelle für Migrant*innen Rathausallee 72, 22846 Norderstedt www.norderstedt.de/interpunkt Die 2020 eröffnete Beratungsstelle ist in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Hamburg-West/Südholstein,

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=