Seniorenwegweiser der Stadt Norderstedt

27 Beratungsstellen und Hilfsangebote / Finanzielles / Sozialleistungen und Bedürftigkeit Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein Schuldner- und Insolvenzberatung Norderstedt Ochsenzoller Straße 85, 22848 Norderstedt Eingang: Hermann-Löns-Weg 9, 2. Stock Telefon: 040 823157210 E-Mail: schuldnerberatung.norderstedt@ diakonie-hhsh.de www.diakonie-hhsh.de Leitung: Angelika Friedrichs Bürozeiten: Montag – Freitag, Termine nach Vereinbarung Beratung und Hilfestellung bei Überschuldung, anerkannt als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren 1.12 Sozialleistungen und Bedürftigkeit Sozialamt Norderstedt Rathausallee 50, 22846 Norderstedt Telefon: 040 53595425 Fax: 040 53595612 E-Mail: sozialamt@norderstedt.de Anträge auf Sozialhilfe oder Wohngeld können auch online gestellt werden: https://norderstedt.buergerportal.sh Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter Jeder Mensch kann durch die verschiedensten Umstände in Not geraten. Sofern Sie sich in solchen Notlagen nicht selbst helfen können und die erforderliche Unterstützung nicht von anderen erhalten, gibt es Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um den Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Heizung und anderes) sicherzustellen, kommen für Sie vornehmlich „Leistungen der Grundsicherung im Alter“ in Betracht. Sozialhilfe kann auch in anderen Lebenslagen gewährt werden, z. B. bei Krankheit, für als blind anerkannte Personen, bei Pflegebedürftigkeit im häuslichen Bereich bzw. in einem Heim oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Verpflichtungen anderer Kostenträger – wie Kranken- oder Pflegekassen – haben allerdings Vorrang. Wenden Sie sich bitte in schwierigen Situationen rechtzeitig – ohne Scheu und Hemmungen – an den Fachbereich Sozialhilfe. Eine Beratung kostet nichts, hat aber schon oft geholfen, das Leben wieder hoffnungsvoller zu gestalten. Übrigens: Sozialhilfe ist kein Almosen. Auf die meisten Leistungen besteht ein Rechtsanspruch. Anträge und nähere Auskünfte erhalten Sie beim Fachbereich Sozialhilfe im Sozialamt Norderstedt. Wohngeld Wohngeld ist eine Sozialleistung für Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. Bei der Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld und der Höhe des Wohngelds werden berücksichtigt: ■ die Höhe des (Familien-)Einkommens ■ die Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder ■ die Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung Ein Mietzuschuss kann übrigens ggf. auch für Menschen gewährt werden, die in einem Seniorenheim oder einer Pflegeeinrichtung wohnen. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt, in der Regel für zwölf Monate. Das Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie beim

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