Friedhöfe der Stadt Nordhausen

23 Sonstige Erledigungen Banken, Sparkassen oder Postbanken, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht für einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanwei- sungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Notars vorlegt. Der Antrag kann entweder beim Nachlassgericht oder bei einem Notar gestellt werden. In der Pra- xis jedoch begleichen die meisten Banken die anfal- lenden Beerdigungskosten zulasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Original- rechnungen nachgewiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungsmitteilun- gen an den Wohnungsvermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpflichtun- gen des Verstorbenen (Zeitungsabonnement, Buch- oder Zeitschriftenclub usw.) erforderlich sind. Haushaltsauflösung Verschiedene Dienstleister können bei einer Haushaltsauflösung helfen. Diverse Fachdienste übernehmen auch die Haushaltsauflösung mit Ent- rümpelungen, Kleinreparaturen, Wohnungsab- nahme und Übergabe an den Vermieter sowie die Entsorgung von Haushaltsgeräten und die Abmel- dung von Hausanschlüssen. Außerdem gibt es Fachfirmen, die sich auf die komplette Regelung des Nachlasses spezialisiert haben. Achtung! Möbel oder alter Hausrat sollten niemals achtlos weggeworfen werden. Oftmals sind alte Erinnerungen für Angehörige wichtig oder haben einen besonderen Wert. Sinnvoll ist es außerdem, einen Antiquar hinzuzuziehen, der den Wert des Hausrats korrekt einschätzt und diesen gegebenen- falls für eine bestimmte Summe übernimmt. Hausverkauf Nach einem Trauerfall bleibt oftmals die Frage offen, ob Haus oder Grundstück im eigenen Besitz bleiben oder besser verkauft, verschenkt oder vererbt werden sollte. Hierzu ist in jedem Fall die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar nötig, da gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte geklärt werden müssen. Wichtig ist hierbei, dass bei einem Übertragen des Hauses Wohnrechte, Altenteilsrente sowie Pflegeverpflichtungen in das Grundbuch eingetragen werden müssen. Die Werte dieser Leistungen sollte man von einem Gutachter ermitteln und prüfen lassen, ebenso sollte der Wert des Hauses und Grundstücks durch diesen ermit- telt werden. Hilfreich ist eine umfassende Beratung zu einem frühen Zeitpunkt. Vertrauensvolle Immobilien-Kompetenz vor Ort Wir nehmen uns Zeit für Ihr wichtiges Anliegen. Egal ob Sie Ihre Immobilie bewerten, verkaufen oder vermieten möchten, ehrlich und sachkundig informieren wir Sie über Chancen und Risiken. Mithilfe von verschiedenen Prüfverfahren und langjähriger Erfahrung ermitteln wir den marktgerechten bestmögli- chen Preis für Ihre Immobilie. Auf Ihren Wunsch übernehmen wir alle Anfragen zu Ihrer Immobilie und wickeln den Kontakt mit den Interessenten eigenständig ab, sodass Sie sich zurücklehnen können und wir den geeigneten solventen Käufer bzw. Mieter ermitteln. Wir begleiten Sie vertrauensvoll und fachkundig bis zum Vertragsabschluss und auch noch darüber hinaus. Präsent seit 20 Jahren legen wir großen Wert darauf, uns mit Ihren Wünschen und Bedürfnissen beim Immobilienwechsel zu Ihrer Zufriedenheit auseinanderzusetzen. Schließlich handelt es sich bei einem Immobilienverkauf bzw. einer -vermietung um eine der wichtigsten wirtschaftlichen und persönlichen Unternehmungen in Ihrem Leben, ganz besonders in dieser kräftezehrenden Zeit. Seit 20 Jahren Ihr kompetenter Immobilienpartner vor Ort Zertifizierte Immobilienbewerterin Institut für Sachverständige Manuela Hardt • Bewertung von Immobilien • Verkauf und Vermietung • Hausverwaltung • Beratung rund um das Thema Immobilien Triga Immobilien Manuela Hardt e. K. | Töpferstraße 28 | 99734 Nordhausen Terminvereinbarung unter: Tel. 03631 466566 | E-Mail: info@triga-nordhausen.de | w ww.triga-nordhausen.de

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