Informationsbroschüre für den Landkreis Prignitz

Zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung findet ein berufsbegleitender Unterricht von insgesamt 40 Wochen am Berufsförderungswerk e. V. des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg e. V. in Cottbus statt. Berufsförderungswerk e. V. des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg e. V. Standort Cottbus Dissenchener Schulstraße 15, 03052 Cottbus-Dissenchen Straßenwärter (m/w/d) sind Fachkräfte, die für den verkehrssicheren Betrieb und Unterhalt von Straßen und Wegen verantwortlich sind. Sie sind unter anderem zuständig für die Durchführung von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen und Bauwerken, Anbringen und Unterhaltung von Verkehrszeichen und die Durchführung des Winterdienstes. Ausbildung zum Hygienekontrolleur (m/w/d) Ausbildungsdauer: 3 Jahre Ausbildungsbeginn: 1. Dezember Voraussetzungen: Schulabschluss Fachoberschulreife solide Kenntnisse: Mathematik, Deutsch, Biologie, Chemie Vergütung: 1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 € 2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 € 3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 € (4. Ausbildungsjahr: 1.377,59 €) Urlaubsanspruch: 30 Tage Zuständige Berufsschule: Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen Standort Berlin Komturstraße 18 a 12099 Berlin-Tempelhof Die Ausbildung zum Hygienekontrolleur (m/w/d) dauert 3 Jahre. Da die Ausbildung nicht im dualen System erfolgt, wird mit dem Auszubildenden eine Ausbildungsvereinbarung abgeschlossen. Der berufsbezogene Unterricht umfasst 900 Unterrichtsstunden. Er wird in vier Teilen durchgeführt und erstreckt sich über das 2. und 3. Ausbildungsjahr. Der theoretische Unterricht findet überwiegend in Lehrgesprächen statt und wird durch Übungen, Gruppenarbeiten und Exkursionen vertieft. Im Rahmen der praktischen Ausbildung im Sachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst erlangen Sie umfassende Kenntnisse zu folgenden Themen: ■ Infektionsschutz und -prävention, Ermittlungen und Überwachung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, Ausbruchsmanagement ■ Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen und Überwachung der Hygiene des Schwimm- und Badewesens einschließlich medizinischer Bäder und Saunen ■ Überwachung der hygienischen Verhältnisse und der Durchführung der angeordneten Maßnahmen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen, insbesondere in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Einrichtungen zur Betreuung und Pflege älterer Menschen und andere Gemeinschaftseinrichtungen. Foto: LK Prignitz DER LANDKEIS ALS AUSBILDUNGSBETRIEB 16

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