Ratgeber für den Trauerfall Stadt Pforzheim

Nachlass- und Vorsorgeregelungen 35 Gärtnergepflegte Grabfelder Um die finanzielle Absicherung zu gewährleisten, käme auch eine Bestattungskostenvorsorgeversicherung in Betracht. Diese deckt – gegen einen geringen monatlichen Betrag – alle Leistun­ gen ab. Kostet die Bestattung letztendlich weniger, als angespart wurde, wird das Restgeld an die Erben weitergegeben. Hausverkauf Nach einem Trauerfall bleibt oftmals die Frage offen, ob Haus oder Grundstück im eigenen Besitz bleiben oder besser ver­ kauft, verschenkt oder vererbt werden sollte. Hierzu ist in jedem Fall die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar nötig, da gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte geklärt werden müssen. Wichtig ist hierbei, dass bei einem Übertragen des Hauses Wohnrechte, Altenteilsrente sowie Pflegeverpflichtungen in das Grundbuch eingetragen werden müssen. Die Werte dieser Leis­ tungen sollte man von einem Gutachter ermitteln und prüfen lassen, ebenso sollte der Wert des Hauses und Grundstücks durch diesen ermittelt werden. Hilfreich ist eine umfassende Beratung zu einem frühen Zeitpunkt. Vorsorgeregelung Mit dem Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004 wurde die Absicherung im Todesfall immer präsenter. Eine rechtzeitige Vorsorge wird damit immer wichtiger. Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies empfiehlt sich insbesondere bei alleinstehenden Personen. Die Vorsorgeregelung gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Immer mehr Menschen nutzen die Gelegenheit, zu Lebzeiten die Pläne für die eigene Bestattungzu regeln. So bleiben ihre eigenen Wünsche gewahrt – Sie suchen sich ihren Sarg oder ihre Urne selbst aus, wählen den Blumenschmuck, unterrichten Pfar­ rer und Redner von ihren Vorstellungen und gestalten selbst den Ablauf der Trauerfeier. Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Hinterbliebenen.

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