Seniorenwegweiser der Stadt Rees

21 5. Grabstelle bei der Stadtverwaltung oder im Falle eines kirchlichen Friedhofes bei der zuständigen Kirche beantragen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden, 6. g esetzliche und private Versicherungsträger benachrichtigen: z. B. Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse, ggf. Pflegekasse, 7. Testament beim Nachlassgericht (i. d. R. Amtsgericht Emmerich) abgeben, 8. Todesanzeige aufgeben, 9. laufende Verträge, Mitgliedschaften bei Vereinen, Verbänden, Organisationen, denen der/die Verstorbene angehört hat, kündigen. 6.4 Todesfall Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise können dabei helfen: 1. Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt, 2. nächste Angehörige unterrichten, 3. B estattungsinstitut einschalten (Adressen findet man im Branchenverzeichnis der Telefonbücher) – diese übernehmen i. d. R. die nachfolgenden Schritte 4. bis 8., 4. T odesfall spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt melden, Im Krematorium Rees stehen die Pietät und der Respekt gegenüber dem Verstorbenen im Vordergrund. Das moderne Krematorium verfügt über eine würdige Trauerhalle, einen Kondolenzraum mit umfangreicher Bewirtung, ein ansprechendes Foyer, und zwei Familienräume, in denen sich die Hinterbliebenen von ihrem Angehörigen verabschieden können. Wenn Sie Fragen haben oder sich umsehen möchten, rufen Sie uns doch einfach an. Wir sind immer für Sie da. Grüttweg 28 46459 Rees Tel.: 02851 - 967 76 30 Fax: 02851 - 967 76 39 info@krematoriumrees.de www.krematoriumrees.de Ein würdiger Abschied

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=