Seniorenwegweiser der Stadt Rees

22 6. Vorsorge, Testament und Todesfall Bestattungsformen sowie die Nutzung des Aschestreufeldes möglich. Konkrete Informationen zu den örtlichen Bestattungsformen erteilt die jeweilige Kommunalverwaltung oder Kirchengemeinde. Bestattungsauftrag Die Bestattungsgesetze sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, meist werden allerdings in der Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und schließlich Enkelkinder verpflichtet, die Beerdigung in die Wege zu leiten. Für den Fall, dass keine Angehörigen mehr ausfindig gemacht werden können, kümmert sich die Ordnungsbehörde mit dem Nachlassgericht um eine öffentlich-rechtliche Bestattung aufgrund mangelnder Totenfürsorge. Sind die Bestattungswünsche frühzeitig schriftlich niedergelegt worden, werden sie von den Behörden nach Möglichkeit respektiert. Die Bestattungskosten haben die Hinterbliebenen nach der jeweiligen Erbstellung zu tragen. Sollte der Bestattungspflichtige die Kosten für die Beerdigung nicht tragen können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag beim Sozialamt auf Übernahme der Beerdigungskosten zu stellen. 6.5 Bestattungsformen Erdbestattungen werden grundsätzlich in einem Sarg vorgenommen. Ausnahmen davon aus religiösen Gründen sind in den dafür vorgesehenen Grabfeldern möglich. Sie müssen jedoch zuvor bei der Friedhofsverwaltung beantragt sowie von der örtlichen Ordnungsbehörde genehmigt werden. Neben der traditionellen Erd- und Urnenbestattung ist auch die anonyme Erdbestattung möglich. Feuerbestattungen können sowohl in Urnen als auch durch Verstreuung oder Vergrabung vorgenommen werden. Auf den Friedhöfen stehen für Urnen Reihen- und Wahlgräber sowie pflegefreie Urnenwahlgräber zur Verfügung. Kapsellose Aschebeisetzungen sind im Begräbniswald und auf dem Aschestreufeld möglich. Wahlgrab Eine Wahlgrabstelle nimmt einen Sarg und, je nach Grab, auch zusätzlich Urnen auf. Die Wahl der Grabstätte bezieht sich auf die Bestattungsform. Auch hier sind die verschiedenen liegen uns am Herzen. Rees - Millingen - Isselburg … Beraten und Helfen 24-Stunden-Ruf unter: 02851 - 6733 Vorsorge | Bestattungen | Eigener Abschiedsraum www.bestattungen-rees.de

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