Rostock Schul- und Bildungsangebote

25 2 | Allgemein bildende Schulen Die Einrichtung gliedert sich in ›› die Frühförderung mit dem Kindergarten und der mobilen Frühförderung in den Elternhäusern bzw. wohnortnahen Kinderein- richtungen in Verbindung mit Eltern-Kind-Kursen, ›› die Schule als Ganztags- schule mit der Grundschule und der Regionalen Schule, ›› den Gemeinsamen Unter- richt und ›› das Internat. Der Bereich pädagogisch- audiologische Beratung und Diagnostik realisiert und koordiniert für alle Kinder und Jugendlichen mit einer Hörschädigung altersunab- hängig die Beratung und entwicklungsbegleitende Diagnostik. Die Pädagogen der Früh- förderung fördern Kinder mit Hörschädigung vom Zeitpunkt der Erfassung bis zum Eintritt in die Schule im Rahmen einer Förderung im Elternhaus bzw. in Regel- oder Integrationskindergär- ten sowie im Kindergarten am Landesförderzentrum. Sie stärken und stützen die Erziehungsberechtigten und andere Bezugspersonen im Umgang mit dem Kind. Die Ganztagsschule beinhal- tet ganzheitliche, kontinu- ierliche, bedarfsorientierte Lern-, Erziehungs- und Betreuungsangebote und bietet auch Schon- und Frei- räume. Die Schule orientiert sich grundsätzlich an den Erziehungs- und Unterrichts- zielen der allgemein bilden- den Schulen. Durch eine Bildung, die mit hörgeschädigtenspezifischen Unterrichtsverfahren und Hilfen auf den individuellen Förderbedarf abgestimmt ist, wird der Prozess der Entwicklung der Kommuni- kationskompetenz sowie der Stärkung des Selbstvertrauens und der Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler gefördert und begleitet. Ein Internat ist dem Landes- förderzentrum für das sozial betreute Wohnen ange- schlossen. Hier können auch Kinder des Kindergartens der Frühförderung Aufnahme finden. Die Mädchen und Jungen wohnen in familien- orientierten Gruppen. Im Gemeinsamen Unter- richt erfolgt die sonderpä- dagogische Förderung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädi- gung durch Hörgeschädigten- Pädagogen landesweit in allen Schulbereichen und -arten der allgemeinen Schule unabhängig vom Schulort in Mecklenburg-Vorpommern. Innerhalb des Landes M-V koordiniert und realisiert das Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt „Hören“ Mecklenburg-Vorpommern Güstrow u. a. folgende Maßnahmen: ›› pädagogische Arbeit in der Frühförderung ›› pädagogische Arbeit in der Schule für Hörgeschädigte ›› ambulante und unterrichts- begleitende Förderung der Schüler mit Hörschädigung im Gemeinsamen Unter- richt in allgemein bilden- den Schulen und anderen Förderzentren ›› Beratung der Eltern, Päda- gogen der Kindereinrich- tungen und Schulen ›› berufliche Orientierung und Vorbereitung der Jugendlichen auf die Berufs- und Arbeitswelt ›› Freizeitangebote im Rah- men der Ganztagsschule und im Internat ›› Aufgaben im Rahmen der Lehrerberatung/Lehrerfort- und -weiterbildung im För- derschwerpunkt „Hören“. Unter Einbeziehung der Kompetenzen außerschuli- scher Fachleute wie Medizi- ner, Psychologen, Akustiker, Therapeuten, Sonderpädago- gen anderer Förderschwer- punkte wird interdisziplinär zusammengearbeitet. Schule Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt „Hören“ M-V Plauer Chaussee 6 18273 Güstrow 03843 83130 03843 831326 - - sekretariat@ lfz-hoeren-mv.de www.lfz-hoeren-mv.de » » Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen Diese Schule wird als Lan- desförderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen in Mecklenburg-Vorpommern im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Schwerin vorgehalten.

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