Rostock Schul- und Bildungsangebote

32 5 | Schulen des zweiten Bildungsweges Lernen und Bildung endet längst nicht mehr nach der Schule, der Ausbildung oder dem Studium. Vielmehr geht es um einen lebenslangen Pro- zess, der bildend den Zugang zur Lebens- und Arbeitswelt mit dem Ziel der Anpassung an neue Anforderungen ermöglicht. Erwachsenen- bildung, die Teilnahme an Weiterbildung, das Nachholen von Schulabschlüssen, der Erwerb von Zusatzqualifikati- onen und deren Zertifizierung sind wesentliche Elemente des lebenslangen Lernens. Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zur Erwachsenenbildung bzw. Weiterbildung. Die Weiterbildungsgrund- versorgung wird in Mecklen- burg-Vorpommern durch ein flächendeckendes Netz von Volkshochschulen in Träger- schaft der zwölf Landkreise und sechs kreisfreien Städte gesichert. Mithilfe der Orientierungs- beratung erhalten Sie ziel- genaue, trägerneutrale und kostenfreie Informationen über Weiterbildungsmöglich- keiten und -angebote. Die Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern wurde 2009 erneut Testsieger bei Stiftung Warentest. Nach Einschätzung der Stiftung Warentest zeichnet sich diese Datenbank dadurch aus, dass „… der Nutzer nicht nur alle wichtigen Informationen über Datenbank, Angebote und Anbieter erfährt“, son- dern dass sie „auch bedie- nerfreundlich ist und eine optimale Suche ermöglicht.“ Beschäftigte, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, können fünf Tage im Kalenderjahr zum Zwecke der Weiterbildung freigestellt werden. Die Bildungsfreistel- lung ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber, an aner- kannten Weiterbildungsver- anstaltungen teilzunehmen. Auf freiwilliger Basis kön- nen sich Einrichtungen der Weiterbildung einem staatli- chen Anerkennungsverfah- ren unterziehen, mit dem qualitative Mindestanforde- rungen vorgegeben werden. Das Prädikat der staatlichen Anerkennung dient dem Schutz der Teilnehmer und kann von den Einrichtungen der Weiterbildung auch zur Werbung eingesetzt werden. Junge Menschen, die aus verschiedensten Gründen die Schule ohne einen Abschluss verlassen haben, können über den Weg der Nichtschüler­ prüfung Abschlüsse und Berechtigungen aller allge- mein bildenden Schulen und, soweit die Prüfungsvorausset- zungen dies zulassen, auch die Abschlüsse der berufli- chen Schulen erwerben. Dieser Weg ist sowohl über eine zweisemestrige Vor- bereitung an einer Volks- hochschule als auch über Maßnahmen der Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bildungs- trägern, aber auch über die Staatlichen Schulämter der Regionen möglich. ©goodlu z-stock.adobe.com

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