Rostock Schul- und Bildungsangebote

33 5 | Schulen des zweiten Bildungsweges Das Abendgymnasium In das Abendgymnasium können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen wer- den, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können. Die Bewerber und Bewerberinnen müssen min- destens 19 Jahre alt sein. Ziel der Ausbildung am Abendgym- nasium ist das Ablegen der Abi- turprüfung – der allgemeinen Hochschulreife. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Schule Abendgymnasium Goetheplatz 5/6 18055 Rostock 0381 38141020 0381 38141023 - - sekretariat.ab endgymna- sium@rostock.de www.abendgymnasium- rostock.de Schule Adresse ) Telefon/ 2 Fax J E-Mail/ 8 Internet Volkshochschule Rostock Am Kabutzenhof 20 a 18057 Rostock 0381 3814300 0381 3814325 - - vhs@rostock.de www.vhs-hro.de Volkshochschule Landkreis Rostock Standort: Güstrow John-Brinckman-Straße 4 18273 Güstrow 03843 684032 03843 684410 - - vhs-guestrow@lkros.de www.vhs-lkros.de Volkshochschule Landkreis Rostock Standort: Bad Doberan Neue Reihe 50 18209 Bad Doberan 038203 75125-0 038203 975125-20 - - vhs-bad-doberan@lkros.de www.vhs-lkros.de Lebenslanges Lernen ist eines der zentra- len Stichwörter des 21. Jahrhunderts. Das Bun- desministerium für Bildung und Forschung schreibt: „Lebenslanges Lernen hilft, den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken und Ausgrenzung so weit wie möglich zu vermeiden. Im Rahmen einer Gesamt­ strategie soll das Ziel verfolgt werden, die Bildungsteilhabe zu erhöhen, allen Menschen mehr Chancen zur persön- lichen, ihren Begabungen entsprechenden gesellschaft- lichen und beruflichen Entwicklung zu ermöglichen und den Standort Europa mitzugestalten“. Neben dieser Ausbildung ist für Erwachsene das Ablegen einer Abitur-Nichtschülerprü- fung möglich. Ansprechpart- ner sind hier die zuständigen vier Staatlichen Schulämter. Volkshochschulen Weiterbildung ist die Fortset- zung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach dem Abschluss einer ersten Bildungsphase in Schule, Hochschule und Beruf mit dem Ziel, die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erneuern, zu vertiefen und zu erwei- tern oder neue Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkei- ten zu erlernen (§ 2 Abs. 1 Weiterbildungsgesetz M-V). Damit ist die Weiterbildung das geeignete Mittel, um dem wachsenden Anspruch des lebenslangen Lernens gerecht werden zu können. © Alexander Raths – Fotolia

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