Friedhofs- und Bestattungskultur in Schorndorf

20 Reihengrabstätten Die Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden. Ein Wiedererwerb des Verfügungsrechts an einer Reihen- grabstätte oder eine Verlängerung des Verfügungsrechts ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Lei- che beigesetzt werden. Ein Reihengrab gehört zu den kostengünstigen Gräbern. Wahlgrabstätten Die Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Hierbei wird unterschieden zwischen ein- und mehrstelligen Grabstätten als Tiefgräber. Über den Erwerb des Nut- zungsrechts wird eine Urkunde ausge- stellt. Wichtig ist weiterhin, dass schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts der Erwerber für den Fall seines Able- bens seinen Nachfolger im Nutzungs- recht bestimmen und ihm das Nutzungs- recht durch einen Vertrag übertragen soll, der erst im Zeitpunkt des Todes des Übertragenden wirksam wird. Friedhof Haubersbronn S T E I N B I L D H A U E R M E I S T E R B E T R I E B Uhlandstr. 57 · 73614 Schorndorf · Tel.: 07181 / 65252 www.grabmale-herrmann.de Pfeilhalde 11 73529 Schwäbisch Gmünd Telefon 0 71 71/40 50 17 info@das-krematorium.de www.das-krematorium.de Direkt neben dem Dreifaltigkeitsfried- hof in Schwäbisch Gmünd liegt unser Krematorium. Seit der Eröffnung im Mai 2004 werden bei uns die Verstorbenen mit großer Verantwortung auf ihrem letzten Weg begleitet. Für die Angehörigen ist es möglich, einen Termin für die Einäscherung zu vereinbaren, um persönlich anwesend zu sein oder zum stillen Gedenken. Bei allen Fragen zur Feuerbestattung oder Interesse an einer Führung durch das Krematorium dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

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