Seniorenwegweiser für die Stadt Schwerte

36 Klinik für Geriatrie Die Abteilung deckt das gesamte Spektrum der Altersmedizin ab, mit den Schwerpunkten Frührehabilitation nach Unfällen und Verletzungen, Diagnostik und Therapie von Schluckstörungen sowie Demenzdiagnostik. Bei der Entwicklung der individuell abgestimmten Behandlungspläne wird immer das primäre Ziel verfolgt, dass die Patient*innen nach der Therapie möglichst weiter in der eigenen Wohnung leben können. Marienkrankenhaus Schwerte Klinik für Geriatrie Chefarzt Dr. Ulrich Vahle Schützenstraße 9, 58239 Schwerte Sabine Bensch Telefon: 02304 202181 E-Mail: geriatrie@marien-kh.de Internet: www.marien-kh.de/klinik-fuer-geriatrie Aktives Gesundheitstraining Zusammen mit unseren fachkompetenten Therapeut*innen erarbeiten wir für Sie ein Bewegungsprogramm. Unser Ziel ist es, Sie in eine dauerhafte Schmerz- und Beschwerdefreiheit zu führen. Rehavision Schwerte Rathausstraße 16, 58239 Schwerte Telefon: 02304 252780 E-Mail: info@rehavision-schwerte.de Internet: www.rehavision-schwerte.de Schwerbehinderung Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung können beim Kreis Unna einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Die Antragsformulare, sowie Information und Beratung erhalten Sie unter den unten aufgeführten Kontaktdaten. Erst- und Änderungsanträge erhalten Sie auch an der Information der Stadt Schwerte. Weitere Informationen, wie das Antragsformular als PDFDatei und einen Ratgeber für Schwerbehinderte, finden Sie auf der Homepage des Kreises Unna. Ebenso können Sie den Antrag im Bürgerservice der Stadt Schwerte stellen, dieser leitet den Antrag dann an den Kreis Unna weiter. Kreis Unna Fachbereich für Arbeit und Soziales – Schwerbehindertenangelegenheiten – Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna Telefon: 02303 273456 Internet: https://www.kreis-unna.de/gesellschaft/ soziales/behinderung Sehbehinderung, Blindheit, Gehörlosigkeit Als hochgradig sehbehindert gelten Personen, bei denen die Sehschärfe auf beiden Augen nicht mehr als 5 % beträgt. Hochgradig sehbehinderte Menschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine monatliche Geldleistung in Höhe von 77 €. Für den Bezug von Blindengeld muss das Augenlicht vollständig erloschen oder die Sehschärfe auf beiden Augen auf 2 % herabgesetzt sein. Das Sehvermögen ist durch eine augenfachärztliche Bescheinigung nachzuweisen, es sei denn im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen Bl (Blindheit) eingetragen. Leistungen für Gehörlose, über ebenfalls monatlich 77 €, erhalten Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren). Der leistungsberechtigte Personenkreis wurde unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Spracherwerbes und der Sprachverständlichkeit vom Gesetzgeber eingeschränkt. Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen. Der Antrag wird im Bürgerservice der Stadt Schwerte gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) weitergeleitet. © YakobchukOlena · adobestock.com

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