Energetische Gebäudesanierung - Rhein-Sieg-Kreis

Energieausweis ist Pflicht Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Die Energieausweispflicht regelt, dass bei jedem Nut- zerwechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes ein Zertifikat über den Energiebedarf vorgelegt werden muss. So sollen Verbraucher objektiv informiert wer- den. Außerdem ermöglicht der Energieausweis den Vergleich des Energiebedarfs verschiedener Objekte und wird so zum maßgeblichen Entscheidungshelfer in Sachen Wohnungs- oder Hauswahl. Der Energie- ausweis gilt für das gesamte Gebäude und ist zehn Jahre gültig. Kernstück des Energieausweises ist der Energiekennwert, der in Kilowattstunden pro Quad- ratmeter und Jahr angegeben wird. Nach diesem wer - den die Gebäude eingeordnet. Mit der Änderung der EnEV ist seit Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude der Nachweis eines Energieausweises vorgeschrieben. Bei öffentlichen Gebäuden wird ein sogenannter Jah - res-Primärenergiebedarf ermittelt, dessen Ergebnis der Gebäudebesitzer aushängen muss, damit es für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ausnahmeregelungen existieren für Zwangsversteigerungen und denkmal- geschützte Häuser. Bereits seit 2013 sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, bei Verkauf oder Neuver- mietung den Energieausweis aktiv vorzuzeigen. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der ausführliche Bedarfsausweis basiert auf einer techni- schen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Ener- gieausweisaussteller den energetischen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Energieausweis keine Rolle. Grundlage für den einfachen Verbrauchsaus- weis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzten drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb auch vom indivi- duellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie den Energieverbrauch im Gebäude senken können. Info: Die im Energieausweis integrierten „Empfeh- lungen zur kostengünstigen Modernisierung“ zei- gen, mit welchen Sanierungsmaßnahmen die beste Energieklasse erreicht werden kann. Wohnungsun- ternehmer erhalten wertvolle Informationen für das Instandsetzen und Modernisieren sowie den Verkauf von Objekten. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass der Energieaus- weis nur zehn Jahre lang gültig ist. Nach Ablauf dieser Zeit muss dieser erneuert werden, wenn das Haus oder eine Wohnung darin wieder vermietet oder verkauft werden soll. Falls Maßnahmen ergrif- fen werden, die das Gebäude energieeffizienter machen, kann ebenfalls eine Neuausstellung des Energieausweises verpflichtend sein. 10 Ausweise, Kennzahlen, Verordnungen © stockWERK - Fotolia

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=