Ratgeber für den Trauerfall Sinsheim

oder Waisenrente beigefügt werden. Der Witwenan- trag ist bei der zuständigen Ortsbehörde für die Ren- tenversicherung zu stellen. Krankenversicherung Weiterhin ist die zuständige Krankenversicherung un- ter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten gebüh- renfreien Sterbeurkunde zu informieren. (Die Zahlung von Sterbegeld durch die gesetzlichen Krankenkassen ist seit 01.01.2004 entfallen). 10 Ratgeber für den Trauerfall Andere Versicherungen Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Ver- storbene eine Kriegswitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforder- lich. In bestimmten Fällen ist auch die private Unfall- versicherung, eine Privat-Sterbekasse oder, bei einer bestehenden Lebensversicherung, die zuständige Ver- sicherung vom Todesfall zu informieren. Daneben sind auch andere abgeschlossene Versicherungen, wie z. B. die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraft- fahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu un- terrichten, damit ggf. für den die Nachfolge antre- tenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrechterhalten werden kann. Sonstige Erledigungen Banken, Sparkassen oder Post, bei denen der Verstor- bene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht durch einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Notars vorlegt. In der Praxis jedoch begleichen die meis- ten Banken die anfallenden Beerdigungskosten zu Las- ten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachgewiesen werden. Hausverkauf Nach einem Trauerfall bleibt oftmals die Frage offen, ob Haus oder Grundstück im eigenen Besitz bleiben n Was kann später erledigt werden? Obwohl noch getrauert wird sind gerade jetzt wichtige Entscheidungen zu tre en. Auch in schwierigen Lebenslagen sind wir an Ihrer Seite. Ihr unabhängiger Immobilien-Experte berät Sie gerne persönlich und einfühlsam in allen Fragen rund um Ihre Immobilie. -Gutschein für eine kostenfreie Beratung- Hauptstraße 73 · 74889 Sinsheim Tel. 07261 945 01 10 sinsheim@engelvoelkers.com Orientierung im Trauerfall - Was gibt es bei der Immobilie zu beachten? nzeige Vs1.indd 1 18.03.19 15:19

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=