Sternberger Seenlandschaft Informationsbroschüre

Das Amtsleben: Bauen und Wohnen 10 Das richtige Grundstück „Baugrund, 800 Quadratmeter, sonnige Lage“ lautet eine vielver- sprechende Anzeige im Immobilienteil der Tageszeitung. Die Wahl des Grundstücks bedeutet einen wichtigen Schritt in Richtung Eigen- heim. Doch auch hier sind einige wichtige Faktoren zu beachten, um unvorhergesehene Überraschungen später zu vermeiden. Denn die Entscheidung für einen bestimmten Standort ist nicht so einfach rückgängig zu machen wie die Wahl eines Vorhangstoffs oder der Farbe für das Sofa. Deshalb sind Information, Zeit und Geduld unbe- dingt Voraussetzungen. Da es sich um den Mittelpunkt Ihres zukünftigen Lebens handelt, sollten Sie bei der Standortsuche besonders sorgfältig vorgehen. Auf dem Weg zum eigenen Grundstück holen Sie am besten anfangs Informationen über bestehende Angebote durch Zeitungsannoncen, die Gemeindeverwaltung, das Internet, Banken und Sparkassen oder einen Immobilienmakler ein. Wurde eine Auswahl an Objekten getroffen, sollten diese zum Beispiel hinsichtlich der Infrastruktur, des näheren Wohnumfeldes oder der Umwelteinflüsse überprüft werden. Generell gilt, dass ohne ausreichend benutzbare Erschließungs- anlagen, welche die Gebäude an den öffentlichen Straßenverkehr anschließen, ein Baugrundstück nicht bebaubar ist. Ein Rechtsan- spruch des Grundstückseigentümers auf Erschließung besteht nicht. Wurde nun das persönliche Traumgrundstück ausgewählt, geht es ans Eingemachte. Der Kaufvertrag soll abgeschlossen werden, der – laut Vorschrift des Gesetzgebers – nur durch eine notarielle Beurkun- dung rechtliche Wirksamkeit erlangt. bevorzugen eine Lage, die gleichzeitig eine gute Anbindung zum eigenen Arbeitsplatz, Schule, Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten bietet. Ideal ist es, bei einem Hausneubau von Anfang an die eigene Fami- lienplanung zu berücksichtigen. Je größer die Familie ist oder einmal werden soll, desto mehr Platz muss her – das ist klar. Doch lohnt es sich, gleich ein zweites Bad einzuplanen? Vermutlich schon – das kann Stress und Ärger am Morgen ersparen. Bereiche wie Esszim- mer oder Küche sollten von Anfang an möglichst großzügig geplant werden, da sie in der Regel auch die Kommunikationszentrale einer Familie sind. Neben einem großen Tisch sollte dieser Bereich auch noch Platz bieten für eine Spielecke, sodass man den Nachwuchs auch von der Küche aus im Blick hat. Daneben sollte sich ein familiengerechtes Haus oder eine Wohnung durch Flexibilität auszeichnen. Denn die Kinder wachsen und dadurch ändern sich auch die Ansprüche: So benötigen Kleinkinder zum Bei- spiel die ständige Aufsicht ihrer Eltern, wohingegen Teenager eine Möglichkeit brauchen, sich zurückzuziehen. Mit der richtigen Planung kann sich auch das gemeinsame Zimmer zweier Geschwister schnell in ein einzelnes Zimmer für jeden verwandeln – wenn von Anfang an zwei Zugänge geplant werden. Ein Grundstück ist bebaubar, • wenn es im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes liegt; • wenn es innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, und sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, das Ortsbild nicht beein- trächtigt und die Erschließung gesichert ist; • wenn es im Außenbereich liegt und es sich bei dem Bauvor- haben um einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb handelt oder es anderen privilegierten Zwecken dient.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=