Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Straubing-Bogen

27 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung von baulichen Maßnahmen wichtig. Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung (gemäß § 40 SGB XI) mit 4.000 Euro je Pflegebedürftigen in einem Haushalt, maximal 16.000 Euro, einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich vor Baubeginn nach einer Förderung erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie bei der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer, Telefon: 089 13988080 oder unter: www.beratungsstelle- barrierefreiheit.de. Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen Bayerisches Wohnbauförderprogramm a) Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb • Darlehen mit Zinssatz von 0,5 %, Laufzeit 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst. • Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 7.500 € je Kind, Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 %, bei Zweiterwerb max. 40 % der förderfähigen Kosten Einkommensgrenze: Art. 11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn einreichen. Information und Beratung: Landratsamt Straubing-Bogen Wohnungsbauförderung home Leutnerstr. 15, 94315 Straubing Phone-Alt 09421 973-263 oder Phone-Alt 09421 973-262 b) Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (Umbau) • Menschen mit Behinderung erhalten bei Umbau einen Zuschuss bis zu 10.000 € (Bagatellgrenze: 1.000 €), in Form eines zins- und tilgungsfreien Darlehens, das sich nach 5 Jahren in einen Zuschuss umwandelt, einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1,0 % Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm, BayernLabo Neubau, Erst- und Zweiterwerb mit Bindungsfrist • Darlehenshöhe bis zu einem Drittel der Gesamtkosten; mindestens aber 15.000 € • Zinssatz abhängig von der Kapitalmarktzinsentwicklung • Diese Leistungen können mit BayWoFG und KfW-Darlehen kumuliert beantragt werden Einkommensgrenze: Art. 11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn einreichen. Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) home Brienner Straße 22 80333 München Phone-Alt 089 2171-08 fax 089 2171-60 03 88 envelope info@bayernlabo.de globe www.bayernlabo.de

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