Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Straubing-Bogen

4 Allgemeine Einführung In der eigenen Wohnung sollte sowohl die ungehinderte Erreichbarkeit der Räume als auch die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Alltagsgegenstände gewährleistet sein. Mit gezielten Umbaumaßnahmen kann die Wohnung oder das Eigenheim bedarfsgerecht und barrierefrei umgestaltet werden. Ziel einer Wohnraumanpassung ist eine eigenständige Lebensführung zu erhalten oder wiederherzustellen sowie die Verbesserung der Wohnungs- und Lebensqualität. Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen gestalteter Lebensbereiche für alle Menschen in allen Lebenslagen. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf ab, dass soweit möglich sämtliche Lebensbereiche, z. B. für Menschen mit Beeinträchtigungen, Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen, in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten und individuelle Lösungen. So sind beispielsweise ein Bewegungsmelder, der das Licht selbstständig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden nützliche Hilfsmittel. Das Entfernen eines Teppichs als Stolperfalle verringert das Sturzrisiko und verbessert die Befahrbarkeit der Wohnung, z. B. mit einem Rollator. Die Dusche sollte möglichst ebenerdig sein. Haltegriffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide haben eine Behinderung. Der gehbehinderte Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als eine sehbehinderte Person. Eine behindertengerechte Wohnung ist deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche von allen Bewohnern ungehindert genutzt werden können. Allgemeine Einführung © Getty Images

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