Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Nordsachsen

04 Barrierefrei ist nicht gleich behinderten­ gerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behinder­ tengerecht“ einen Unter­ schied gibt. So ist eine Behinderung jeweils indivi­ duell. Men­ schen mit Seh­ behinderung haben andere Bedürfnisse als beispiels­ weise Allgemeine Einführung In der eigenen Wohnung sollte sowohl die ungehin­ derte Erreichbarkeit der Räume als auch die unein­ geschränkte Nutzbarkeit der Alltagsgegenstände gewährleistet sein. So kann die Wohnung oder das Eigenheim mit geziel­ ten Umbaumaßnahmen bedarfsgerecht und/oder barrierefrei umgestaltet werden. Ziel einer solchen Wohn­ raumanpassung ist in erster Linie der Erhalt oder die Wiedergewinnung der eigenständigen Lebens­ führung sowie die Ver­ besserung der Wohn- und Lebensqualität. Auch präventiv/vorbeu­ gend sich mit dem Thema Ein Leben lang zu Hause wohnen auseinanderzu­ setzen kann nicht nur beim Wohnen im Alter oder mit Behinderung eine Rolle spielen, sondern auch beim Wohnen mit Kindern. Bei der Planung des Baues oder Umbauens des eige­ nen Heimes/der eigenen Wohnung sich auch diesem Thema zu stellen, wird von Experten geraten. Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfas­ senden Zugang und unein­ geschränkte Nutzungs­ chancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prin­ zip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beein­ trächtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grund­ sätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperli­ chen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahr­ stuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Alternativ empfiehlt sich das Anbringen einer kleinen Rampe. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken.

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