Seniorenwegweiser der Stadt Tuttlingen

© adobestock.com 2. Rat und Hilfe 18 Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen  Leistungen der Krankenversicherung/­ Rezeptgebührenbefreiung Bei Ihrer Krankenkasse können Sie Zuschüsse zu den Kosten häuslicher Krankenpflege, Hilfsmittel (Sehhilfen, Hörgeräte), Heilmittel (Bäder, Massagen) und Zahnersatz beantragen. Versicherte mit geringem Einkommen können auf Antrag von vielen Zuzahlungen befreit werden.  Leistungen der Pflegeversicherung Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. F ür die Pflegeversicherung ist die Krankenkasse zuständig, deren medizinischer Dienst über eine Einstufung in verschiedene Pflegegrade entscheidet. Welche Leistungen ein Pflegebedürftiger erhält, ist von dessen Eingruppierung/Einstufung in einen Pflegegrad abhängig. Zuschüsse werden zur häuslichen Pflege, teilstationären Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationären Pflege und Betreuungsleistungen gewährt.  Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung) Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer Ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können. Um Grundsicherung zu erhalten müssen Sie einen Antrag stellen. Die Grundsicherung kann beim Landratsamt beantragt werden. Landratsamt Tuttlingen Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen Telefon: 07461 9260 info@landkreis-tuttlingen.de www.landkreis-tuttlingen.de

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