Seniorenwegweiser für den Landkreis Waldshut

23 Finanzielle Hilfe kann demjenigen gewährt werden, dem die Aufbringung der Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. dem des Ehegatten oder Lebenspartners nicht zuzumuten ist. Barvermögen bis zur „Freigrenze“ von 10.000,– € bei Alleinstehenden bzw. 20.000,– € bei Ehegatten oder Lebenspartnern bleibt dabei unberücksichtigt. Eine Prüfung auf Unterhaltsfähigkeit der Kinder findet nur dann statt, wenn deren jährliches Gesamt-Einkommen über 100.000 € liegt. Tel. 0 77 51/86 42 12 E-Mail: daniela.hablitzel@landkreis-waldshut.de Schwerbehindertenrecht Menschen sind behindert, wenn sie körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung (GdB) nach Zehnergraden abgestuft festgestellt. Eine Feststellung ist nur zu treffen, wenn ein GdB von wenigstens 20 vorliegt. Schwerbehindertenausweise werden als Plastikkarte ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt. Die bisherigen Ausweise behalten ihre Gültigkeit, sie können jedoch auf Antrag kostenlos umgetauscht werden. Auf dem Schwerbehindertenausweis werden bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen Merkzeichen (Vergünstigungsmerkmale) festgestellt. Merkzeichen G (Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr): Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr oder Kfz-Steuerermäßigung Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung): Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung, Parkerleichterung Merkzeichen H (Hilflosigkeit): Kostenfreie Nutzung im öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung, erhöhter steuerfreier Pauschbetrag Merkzeichen Bl (Blindheit): Kostenfreie Nutzung im öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung, erhöhter steuerfreier Pauschbetrag Merkzeichen Gl (Gehörlosigkeit): Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr oder Kfz-Steuerermäßigung Merkzeichen B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson): Freifahrt für eine Begleitperson im öffentlichen Personen- verkehr Merkzeichen RF (Ermäßigung des Rundfunkbeitrags): Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Merkzeichen TBl: Rundfunkbeitragsbefreiung

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