Der Dorfwegweiser Verbandsgemeinde Wallmerod

38 Präambel Mit dem gemeinsamen Förderprogramm der Verbands- gemeinden Wallmerod und Westerburg wird die Initiative „Leben im Dorf – Leben mittendrin“ konsequent weiterent- wickelt und auf alle Orte der VG Westerburg (VG-übergrei- fend) ausgedehnt. Die positiven Erfahrungen der Initiative „Leben im Dorf – Leben mittendrin“ sollen so auch über die Grenzen der VG Wallmerod getragen werden. Dies erfolgt auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung der Ver- bandsgemeinden Wallmerod und Westerburg als weitere Maßnahme der interkommunalen Zusammenarbeit. Die Abwicklung des gemeinsamen Förderprogramms erfolgt, auch für die VG Westerburg, gemäß dieser Richtlinie durch die VG Wallmerod. Details werden in einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung geregelt. 1. Zielsetzung Die bislang praktizierte großzügige Erschließung von Neubaugebieten bei gleichzeitiger konzeptioneller Ver- nachlässigung vorhandener Wohnraum- und Grund- stückspotenziale in den Ortskernen führt angesichts des demographischen Wandels in zunehmendem Maße zu einer teils dramatischen Entvölkerung der Ortskerne. Der Aktions- und Förderplan zur Belebung der Ortskerne zielt darauf ab, einer weiteren Verödung unserer Dorfzentren und damit auch einem Wegbrechen sozialer Strukturen wirksam zu begegnen. Neben den Aktionsmodulen einer deutlich restriktiven Baulandausweisung und einer offensiven Werbung für das „Leben im Dorf“ bietet der Aktions- und Förderplan in seinem Kernpunkt mit diesen Richtlinien einen finanziel- len Anreiz zum Bau oder Erwerb von Gebäuden innerhalb der Ortskerne an. Dies bezieht sich auf Wohngebäude, (klein-)gewerbliche genutzte Gebäude und öffentliche Gebäude, die sowohl eigen genutzt als auch vermietet werden können. 2. Förderfähige Maßnahmen In den festgelegten Fördergebieten sind folgende Maßnah- men förderfähig: • Erwerb und Sanierung alter Bausubstanz • Bebauung von Baulücken • Abriss alter Gebäude und Neubau an gleicher Stelle 3. Art, Maß und Höhe der Förderung Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der jährlich neu beantragt und festgesetzt wird. Auf maximal 50.000 Euro effektiv bestehender Darlehensverbindlichkeiten werden 1.000 Euro Zuschuss gewährt, bei geringeren Verbind- lichkeiten erfolgt die Festsetzung anteilig. Eine Förderung kann in 5 aufeinander folgenden Jahren gewährt werden. Bei eigen genutzten Wohngebäuden verlängert sich der Förderzeitraum um ein weiteres Jahr je Kind (bis zur Voll- endung des 14. Lebensjahres) auf max. 8 Jahre. Wird im Förderzeitraum ein Kind geboren, so kann die Förderung auf Antrag um 1 Jahr je Kind, auf max. 8 Jahre verlängert werden. 4. Förderkriterien Die Förderung soll vorrangig Bürgern der Verbandsgemein- den Wallmerod und Westerburg und hier insbesondere jungen Familien mit Kindern zugute kommen. Geför- dert werden Maßnahmen, deren Gesamtkosten mindes- tens 80.000 Euro betragen. Eigenleistungen werden bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Bausumme anerkannt. Die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert und über eine Bankbestätigung nachgewiesen sein. Eine gleichzei- tige Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist zulässig. Leben im Dorf – Leben mittendrin! RICHTLINIEN zum gemeinsamen Förderprogramm der Verbandsgemeinden Wallmerod und Westerburg zur Belebung der Ortskerne

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