Der Dorfwegweiser Verbandsgemeinde Wallmerod

39 5. Antrag und Bewilligung Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist bei der Verbandsgemeinde Wallmerod, Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod zu stellen. Mit der Maßnahme darf erst nach der Beantragung begonnen werden. Über die Bewilligung von Anträgen, die den Förderkriterien nicht eindeutig entspre- chen, entscheidet im Rahmen der zur Verfügung stehen- den Haushaltsmittel der Ausschuss für Dorfentwicklung und Bauwesen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Zuwendungsempfänger legt nach Abschluss der Maßnahme der Verwaltung eine Kostenaufstellung sowie alle zugehörigen Rechnungsbelege vor. Die Zuwendung wird jährlich schriftlich bei der Verbands- gemeindeverwaltung beantragt. Der Antragsteller bean- tragt bis zum 31. März eines Jahres bei der Verwaltung die Zuschussauszahlung unter Vorlage der Darlehensbeschei- nigung des finanzierenden Kreditinstitutes. Der Zuschuss wird auf ein zu benennendes Konto des Zuwendungsemp- fängers gutgeschrieben. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückfor- derung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO/LHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abwei- chungen zugelassen sind. 6. Sonstiges Der Zuwendungsempfänger ist zur verzinsten Rückzah- lung für den Fall zu verpflichten, dass die Zuwendungs­ gewährung durch arglistige Täuschung oder falsche Angaben herbeigeführt wurde. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Richtlinien außer Kraft. Klaus Lütkefedder Bürgermeister Gerhard Loos Bürgermeister Leben im Dorf – Leben mittendrin!

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