Informationen für Besucher und Patienten Krankenhaus Markt Werneck

15 Der Aufenthalt in einem Krankenhaus erfordert im Interesse aller Kranken besondere Rücksichtnahme und Verständnis. Jeder Kranke soll deshalb die Weisungen dieser Hausord- nung sowie die Anordnungen des Arztes und des Pflege- personals befolgen. Aufnahme Ist ein Patient bei seiner Einlieferung in das Krankenhaus aufgrund seines Zustandes nicht in der Lage die Formalitäten selbst zu besorgen, so sind seine Angehörigen durch die Krankenhausverwaltung zu verständigen. Auf Wunsch des Patienten unterbleibt die Verständigung. Der Patient hat das ihm zugewiesene Zimmer einzunehmen und einen später notwendigen Wechsel zu dulden. Aufenthalt außerhalb des Krankenhausgeländes Der Aufenthalt außerhalb des Krankenhausgeländes ist für die Patienten nicht gestattet, ausgenommen in Sonderfällen, die von dem jeweiligen behandelnden Arzt genehmigt sein müssen. Hausordnung Nachtruhe Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. Von dieser grundsätzlichen Regelung wird nur abgewichen, wenn im Einzelfall ärztliche Anordnungen oder besondere Verhältnisse frühzeitig pflegerische Verrichtungen erfor- dern. Während der Nachtruhe müssen sich alle Patienten in ihren Zimmern aufhalten. Einrichtung der Räume Die Räume und die Ausstattung des Krankenhauses sind schonend zu behandeln. Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen oder Verluste wird Ersatz gefordert. Tiere Tiere dürfen nicht mit ins Krankenhaus gebracht werden. Wünsche, Klagen und Beschwerden Wünsche, Klagen und Beschwerden über die Behandlung, die Unterbringung, die Verpflegung oder sonstige Bereiche können dem behandelnden Arzt, dem Pflegepersonal oder direkt dem Verwaltungsleiter mitgeteilt werden, damit Prüfung und Abhilfe veranlasst werden können. Wer die Weisung dieser Hausordnung nicht beachtet und trotz Ver- warnung dagegen verstößt, hat mit der Entlassung aus dem Krankenhaus zu rechnen. Zimmer Bauteil C

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