Rund um das Standesamt Wernigerode

8 Sollten Sie zur Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich vor­ sprechen können, so beraten wir Sie gern über weitere Möglich­ keiten wie die schriftliche Anmeldung oder Anmeldung durch bevollmächtigte Personen. Bitte beachten Sie, dass eine Festlegung des Trautermins in unse- rem Standesamt grundsätzlich erst mit der Vorlage einer gültigen Anmeldung der Eheschließung erfolgen kann. Und wie möchten Sie gern heißen? Früher war es üblich, dass die Frau den Namen des Mannes annimmt, und auch heute wird die Frage der Namensänderung von vielen Paaren so gehandhabt. © Jessy Photography Insgesamt gibt es drei Möglichkeiten: getrennte Namensführung: Jeder behält seinen derzeitigen Namen. gemeinsamer Ehename: Der Geburtsname bzw. der derzei­ tig geführte Name eines Verlobten wird zum gemeinsamen Ehenamen. gemeinsamer Ehename und Doppelname: Derjenige, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung eines Ehe­ namens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Wer wird Ihre Ehe bezeugen? Seit 1998 brauchen Sie zwar von offizieller Seite aus keine Trauzeu­ gen mehr, viele Paare möchten auf diese besondere Aufgabe jedoch nur ungern verzichten. Sollten Sie sich für Trauzeugen entscheiden, so werden von diesen verschiedene Angaben benötigt. Hierzu händigen wir Ihnen gern einen entsprechenden Vordruck aus. 3. Schritt: Wenn alle Formalitäten erfolgt sind, der Termin Ihrer Trauung fest­ steht und sich Ihre Vorbereitungen dem Ende zuneigen, würden wir Sie gern zu einem persönlichen Gespräch bei uns begrüßen. Dann wollen wir gemeinsam mit Ihnen die Einzelheiten der Zeremonie besprechen, um Ihnen auch ein wenig die Aufregung vor dem gro­ ßen Tag zu nehmen. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften Auch das seit dem Jahr 2001 geltende Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften fällt in den Aufgabenbereich des Standes­ amtes. Da es viele Gemeinsamkeiten mit der Registrierung einer Eheschließung gibt, werden in der Vorbereitungsphase die glei­ chen Dokumente verlangt, wie das Standesamt sie bei verschieden­ geschlechtlichen Paaren benötigt.

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