Rund um das Standesamt Wernigerode

31 Wurde die Vaterschaft zu Ihrem Kind bereits anerkannt, so ist die Erklärung hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gege- benenfalls die Sorgeerklärung weiterhin vorzulegen. In allen Fällen gilt: Der Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern ist vorzulegen. Sollten Sie sich bei der Vorlage der erforderlichen Unterlagen dennoch unsicher fühlen, so stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes gern beratend zur Seite. Gebührenfrei erhalten Sie Geburtsbescheinigungen, die Sie für den Antrag auf Erziehungsgeld und Kindergeld sowie für Ihre Kranken- kasse benötigen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine weitere gebüh- renfreie Bescheinigung für die Taufe Ihres Kindes aus. Nehmen Sie möglichst bald nach der Geburt Kontakt zu der Krankenkasse auf, bei der Ihr Kind versichert werden soll. Vaterschaftsanerkennung Eine Vaterschaftsanerkennung ist notwendig, wenn Vater und Mut- ter des Kindes nicht verheiratet sind, der Vater aber trotzdem in die Geburtsurkunde eingetragen werden möchte. Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich und kann im Standesamt Ihrer Wahl oder beim Jugendamt beurkundet werden. Hierzu ist es erforderlich, dass beide Elternteile persönlich zur Abgabe ihrer Erklärung vorstellig werden. Durch die Anerkennung sind Sie als Vater offiziell mit Ihrem Kind verwandt und Ihr Kind ist bei Ihnen erbberechtigt. Somit sind Sie außerdem verpflichtet, Ihrem Kind Unterhalt zu zahlen. Die Vater- schaftsanerkennung bewirkt jedoch nicht, dass Sie sich gemeinsam mit der Mutter Ihres Kindes das Sorgerecht teilen. Sollte dies Ihr Wunsch sein, so sollten Sie gemeinsam mit der Kindesmutter dieses beim Jugendamt beantragen. Auch auf den Namen Ihres Kindes hat die Vaterschaftsanerkennung keinen Einfluss. Sollten Sie Fragen zur Namensführung Ihres Kindes haben, so stehen wir Ihnen auch hier gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

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