Planen, Bauen und Sanieren im Landkreis Oldenburg

39 Die Pflicht entfällt, wenn ihre Erfüllung im Einzelfall anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, technisch unmöglich ist bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder auf den Dachflächen Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung, zur Warmwasserbereitung und/oder als Warmwasser- bzw. Pufferspeicher errichtet wurden. Leichtes Spiel bei Erdwärmepumpe oder Geothermie Erdwärmesysteme sind nach NBauO verfahrensfrei. Man benötigt jedoch eine Genehmigung nach § 1a Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bundesberggesetz (BBergG) bzw. dem landesrechtlichen Wassergesetz sowie bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtliche Regelungen. Darum kümmert sich in der Regel jedoch das beauftragte Bohrunternehmen, das die Planung und Auslegung der Bohrung sowie die Beantragung der erforderlichen Genehmigung bei den zuständigen Behörden übernimmt. Den Energieausweis nicht vergessen Ein Energieausweis muss erstellt werden für alle Neubauten, bei größeren Anbauten und nach Sanierungen in Bestandsgebäuden. Diese Dokumentation dient zum Nachweis darüber, wieviel Energie ein Gebäude benötigt. Nach Fertigstellung eines Gebäudes muss der Bauherr Sorge für einen entsprechenden Energieausweis tragen. Benötigt wird der Energieausweis bei jedem Verkauf oder jeder Neuvermietung eines bestehenden Gebäudes, um mehr Transparenz zu schaffen zwischen Käufer und Verkäufer hinsichtlich der Nebenkosten bzw. des Energiebedarfs im Vergleich mit anderen Objekten. Welche Angaben im Energieausweis gemacht werden müssen regelt der § 85 GEG. Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige sind im § 87 GEG festgelegt. Eine Energieberatung lohnt immer Energiekosten steigen kontinuierlich. Doch Einsparmöglichkeiten für Strom, Wasser und Heizung sind vielfältig und in der Regel immer gegeben. Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung sorgt mit breit angelegten Förderprogrammen dafür, dass Investitionen bei Sanierungen und Neubauten finanzierbar bleiben. Beantragen kann man Förderungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Weitere Informationen und Tipps kann man unter folgenden Internetadressen abrufen: • www.bafa.de • www.kfw.de • www.verbraucherzentrale-energieberatung.de • www.energie-experten.org • www.dena.de • www.co2online.de In Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und der Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet der Landkreis Oldenburg unterschiedliche Beratungsformate zu Themen, wie z. B. Heiztechnik, Dämmung und regenerative Energien an. Details hierzu können auch der Internetseite www.wir-fürgutes-klima.de entnommen werden. Grüne Hausnummer – Auszeichnung für besonders energieeffiziente Wohngebäude Hauseigentümer im Landkreis Oldenburg, die besonders energieeffizient gebaut oder saniert haben, können sich um die Auszeichnung Grüne Hausnummer bewerben. Seit 2017 erhielten bereits 92 Eigentümerinnen und Eigentümer im Landkreis Oldenburg diese Auszeichnung. Wurde ein Neubau mindestens als KfW Effizienzhaus 40 fertiggestellt oder ein Altbau auf ein KfW-Effizienzhausniveau gebracht bzw. hierbei besonders wirksame Einzelmaßnahmen durchgeführt, ist eine Bewerbung für die Auszeichnung Grüne Hausnummer durchaus erfolgsversprechend. Die Bewerbungszeiträume und Informationen zu den bereits ausgezeichneten Gebäuden können ebenfalls der Seite www. wir-für-gutes-klima.de entnommen werden. © Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen PLANEN, BAUEN UND SANIEREN IM LANDKREIS OLDENBURG

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