Familienwegweiser der Stadt Würzburg

12 1.2 Eltern sein – Nach der Geburt Elternzeit Elternzeit ist Familienleistung und eine Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber demArbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis bleibt während der gesamten Elternzeit bestehen. Ist sie abgelaufen, besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der imArbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen. Während der gesamten Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Broschüre: „Elterngeld und Elternzeit“: www.bmfsfj.de Kindergeld Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Vom Kindergeld profitieren vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten Eltern zunächst das Kindergeld. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger ist. Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden. Der Kinderzuschlag sichert in Familien mit kleinen Einkommen gemeinsam mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe die Existenzgrundlage von Kindern. www.familienportal.de www.kindergeld.org Familienkasse Aschaffenburg Hofgartenstraße 14 – 16, 63739 Aschaffenburg Telefon: 0800 4555530 Starke-Familien-Checkheft: Das Checkheft gibt einen schnellen Überblick, auf welche staatliche Unterstützung Familien bauen können. Übersichtlich, einfach erklärt und mit den wichtigsten Infos zum Heraustrennen: www.bmfsfj.de Unterhaltsanspruch, Unterhaltsvorschuss Unterhalt an die minderjährigen und/oder volljährigen Kinder wird in der Regel von den leiblichen Eltern gezahlt. Er setzt sich aus Barunterhalt und Naturalunterhalt zusammen. Zur Bemessung wird in der Regel die Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt. Unterhaltsvorschussleistungen dienen der finanziellen Absicherung von Kindern von alleinerziehenden Müttern oder Vätern, wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Mindestunterhaltes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet. Der Unterhaltsvorschuss wird bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Weitere Infos: www.bmfsfj.de www.bmjv.de Stadt Würzburg, Fachbereich Jugend und Familie Unterhaltsvorschuss Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg Telefon: 0931 373533

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