Familienwegweiser der Stadt Würzburg

87 5.6 Besondere Lebenssituationen Freistellung von der Arbeit bei Erkrankung eines Kindes Bei Kindern unter zwölf Jahren haben berufstätige Eltern oder Alleinerziehende Anspruch darauf, für die Pflege eines kranken Kindes von der Arbeit bezahlt oder unbezahlt freigestellt zu werden. DieAnzahl der möglichen Freistellungstage bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr. Unter gewissen Voraussetzungen erhalten Sie Kinderkrankengeld bei unbezahlter Freistellung Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder bei Ihrem Arbeitgeber. Weitere Informationen auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.kindergesundheit-info.de Haushaltshilfe im Krankheitsfall – Familienpflege Die Haushaltshilfe umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweils individuellen, tatsächlichen Hilfebedarf. Die Kosten können bei der Krankenkasse beantragt werden. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat Haushaltshilfe/Familienpflege kommt zum Einsatz wenn die Mutter krank zuhause ist und Kinder und Haushalt nicht versorgen kann, wenn die Mutter im Krankenhaus, in einer Reha-Maßnahme oder auf Kur ist bei einer Risikoschwangerschaft und nach der Entbindung. Familienpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die bei Bedarf vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Wenn Kinder in die Klinik müssen Unterkunft für Begleitpersonen bietet das Elternwohnheim in unmittelbarer Nähe des Universitätsklinikums. Ebenso stellt der Verein Kiwi e. V. Unterkünfte bereit. www.kiwiev.de www.stationregenbogen.de Familie und Behinderung – eine besondere Situation Familien, in denen ein Angehöriger mit Behinderung lebt, sind in einer besonderen Situation. Egal, ob Kind, Partner oder (Groß) Eltern, ob seit Geburt oder im Laufe des Lebens erworben: Die Beeinträchtigung verändert denAlltag. Zahlreiche Wohlfahrtsverbände und die Beratungsstelle der Lebenshilfe Würzburg e.V. bieten Familien undAngehörigen ein offenes Ohr undAntwort auf viele Fragen. In den Offenen Hilfen finden sich der familienunterstützende Dienst (FUD), Freizeit- und Bildungsangebote, Ausflüge und Reisen (UR/FZ) sowie die Assistenz beim Wohnen ABW. Lebenshilfe Würzburg e. V. Wilhelm-Dahl-Straße 16, 97082 Würzburg Telefon: 0931 78012900 www.lebenshilfe-wuerzburg.de Eine interessante Internetplattform für Eltern von Kindern mit Behinderung gibt Antworten auf Ihre Fragen zum Leben mit Menschen mit Behinderung: www.intakt.info Weitere Anlaufstellen für diesen Bereich: Stadt Würzburg: Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg Telefon: 0931 373569 Inklusionsbeauftragte Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg Telefon: 0931 372842 Aktivbüro Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg Telefon: 0931 373468

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