Landkreis Würzburg Baubroschüre

27 9. Die Bauausführung den Bauherrn zu belegen. Bei Errichtung eines Gebäudes muss der Bauherr den Nachweis über die Einhaltung der Anforde- rungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) erbringen. Der EnEV-Nachweis muss vor dem Baubeginn vorliegen. Die Bauausführung ist vom Entwurfsverfasser entsprechend zu überwachen. Energieberatung bei Bauvorhaben Einer der wichtigsten Aspekte bei Bauvorhaben, seien es Sa- nierung, Renovierung oder Neubau, ist die Berücksichtigung von energetischen Gesichtspunkten bei der Planung. Zur Ein- haltung der gesetzlichen Vorschriften, aber auch um nach dem Abschluss der Maßnahme keine bösen Überraschungen zu er- leben, müssen die verwendeten Baumaterialien und die einge- setzte Technik optimal aufeinander abgestimmt werden. Schon die grundsätzliche Frage, mit welchem Energieträger Sie Ihr Gebäude versorgen wollen, sollte mit einem Fachmann be- sprochen werden. Energieeinsparverordnung (EnEV) Bei der Umsetzung der Energiewende ist der Gebäudesektor ein maßgebender Sektor. Der Anteil am Gesamtenergiebedarf beträgt in Deutschland bei den Haushalten 27 Prozent. Sowohl bei der Errichtung als auch beim Umbau und Sanierung von Ge- bäuden spielt daher der zukünftige Energiebedarf eine immer bedeutendere Rolle. Die EnEV verfolgt daher das Ziel, dass beim Neubau von Gebäu- den und in bestimmten Fällen auch bei Maßnahmen an und in vorhandenen Gebäuden Energie eingespart werden soll. Somit stellt die Energieeinsparung die beste „Energiequelle“ dar und ist zudem ein wichtiger Baustein der Energiepolitik. Das Haupt- anliegen besteht darin, dass der Energiebedarf zum Heizen des Gebäudevolumens und zum Erwärmen des Brauchwassers bei Neubauten deutlich gesenkt wird. Der Gesetzgeber hat die Anforderungen für Neu- und Umbau- ten in der Energieeinsparverordnung konkretisiert. Über ent- sprechende Nachweise ist die Einhaltung der Vorgaben durch Hauck & Schömig GmbH • Transporte • Baggerbetrieb • Container Würzburger Straße 16a · 97222 Maidbronn Telefon: (0 93 65) 8 89 88 42 E-Mail: info@erdbau-hauckundschoemig.de

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