Wegweiser für Familien und Jugendliche im Landkreis Wunsiedel

ÄMTER UND FINANZEN 43 Ansprechpartner Zentrum Bayern Familie und Soziales Info-Telefon: 0931 32090929 www.stmas.bayern.de/familiengeld n n Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ unterstützt schwangere Frauen und Mütter mit Kleinkindern, die sich in einer Notlage befinden. Die Unterstützungen sind auf die individuelle Situation der Antragstellerin abgestimmt. Der Antrag muss vor der Geburt des Kindes gestellt werden. Die Stiftungsleistung ist eine freiwillige Leistung und nachran- gig gegenüber Leistungen der Sozialhilfe oder des ALG II. Ein Rechtsanspruch auf diese Unterstützungsleistung besteht nicht. Ansprechpartner örtliche Schwangerschaftsberatungsstellen Kontakt siehe Seite 28 n n Mehrlingsgeburten Die Geburt von Mehrlingen ist immer ein besonderes Ereig- nis, das aber die Familien auch vor schwierige Aufgaben stellt. Die Betreuung mehrerer Babys, wie beispielsweise Füttern, Wickeln, Baden und Pflegen, nimmt die Eltern Tag und Nacht in Anspruch. Alle Anschaffungen werden mehr- fach benötigt, angefangen von der Babyerstausstattung bis zum Kinderbett. Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, Familien mit Drillingen, Vierlingen oder Fünflingen in den anstrengenden ersten Lebensjahren der Kinder zu entlasten. Die Hilfen der Landesstiftung sind freiwillige Leistungen ohne Rechtsan- spruch. Informieren Sie sich schon vor der Geburt. Ansprechpartner örtliche Schwangerschaftsberatungsstellen Kontakt siehe Seite 28 n n Kindesunterhalt siehe „Beistandschaft“ Seite 46 n n Unterhaltsvorschussleistung (UVG) Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keine, zu geringe oder keine regelmäßigen Unterhaltszahlungen für ihr Kind bekommen, können einen Antrag auf Zahlung von Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt stellen (dies gilt auch bei ungeklärter Vaterschaft). Das Jugendamt fordert dann, Elterngeld plus: Das Elterngeld kann auf 24 bzw. 28 Monate gedehnt werden, wobei sich der monatliche Auszahlungs- betrag allerdings entsprechend auf die Hälfte reduziert. Der arbeitsrechtliche Anspruch auf Elternzeit bleibt im bisherigen Umfang von drei Jahren erhalten. Ansprechpartner ZBFS – Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstraße 2 | 95447 Bayreuth Tel.: 0921 60529001 | Fax: 0921 6052921 poststelle.ofr@zbfs.bayern.de | www.zbfs.bayern.de Schwangerschaftsberatungsstellen Beratung und Hilfe zur Antragsstellung Kontaktdaten siehe Seite 28 Antragsformulare für das Elterngeld sind des Weiteren erhältlich: • über die örtlichen Standesämter • als Download unter: www.zbfs.bayern.de (Antrag kann auch online gestellt werden) Weitere Informationen www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/ familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und- elterngeldplus/73752 n n Bayerisches Familiengeld Vom bayerischen Familiengeld profitieren alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern. Mit dem Familiengeld werden das bisherige Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt. Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Das bedeutet bei Inanspruchnahme des vollen Bezugszeitraums von zwei Jahren insgesamt 6.000 bzw. 7.200 Euro. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreu- ung gezahlt. Beantragung Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Elterngeldrechner Mit dem Elterngeldrechner können Sie sich eine erste Übersicht über Ihr voraussichtliches Elterngeld (plus) verschaffen: familienportal.de/familienportal / rechner-antraege/elterngeldrechner

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