Wegweiser für Familien und Jugendliche im Landkreis Wunsiedel

ÄMTER UND FINANZEN 44 n n Kinderzuschlag Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn … • Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt, unter 25 Jahren und unver- heiratet ist, • Sie Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind erhalten, • Ihr Einkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag so hoch ist, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, • Ihr Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt und die Höchst- einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Höchsteinkommensgrenze wird für jede Familie einzeln errechnet. Sie hängt unter anderem davon ab, wie hoch die Lebenshaltungskosten der Eltern sind. Ansprechpartner Bundesagentur für Arbeit | Familienkasse Hof Ostpreußenstraße 16 | 95032 Hof Tel.: 0800 4555530 n n Kinderfreibetrag Der Kinderfreibetrag wird im Gegensatz zum Kindergeld nicht ausgezahlt. Der Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch wirkt er sich steuermin- dernd bei der Berechnung der Einkommensteuer aus. Das monatlich bereits ausgezahlte Kindergeld stellt eine Voraus- zahlung auf den Kinderfreibetrag dar. Seit 2018 beträgt der Kinderfreibetrag 4.788 Euro für zusammen veranlagte Eltern, ansonsten 2.394 Euro je Elternteil. Der BEA-Freibetrag (für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) beträgt 2.640 Euro. Kindergeld und Kinderfreibetrag sind miteinan- der gekoppelt. Ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag am Ende eines Steuerjahres für den Steuerpflichtigen güns- tiger ist, ermittelt das Finanzamt automatisch durch eine Günstigerprüfung. Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben die Erziehungsbe- rechtigten von der Geburt des Kindes bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Aus- bildung oder Studium befindet oder einen Freiwilligendienst leistet. Wenn das Kind behindert ist und außerstande, sich selbst zu unterhalten, besteht der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag zeitlich unbegrenzt. Ansprechpartner Finanzamt Wunsiedel | Dienststelle Wunsiedel Hausanschrift: Sonnenstraße 11 | 95632 Wunsiedel Postanschrift: Postfach 240 | 95632 Wunsiedel Tel.: 09232 6070 die Vorschusszahlungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit wieder zurück. • Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhalts- vorschuss erhalten. • Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leis- tungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient. Höhe des Unterhaltsvorschusses (seit 01.07.2019) • für Kinder von 0 bis 5 Jahren 150 Euro, • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 202 Euro, • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 272 Euro. Ansprechpartner Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge | Kreisjugendamt Jean-Paul-Straße 9 | 95632 Wunsiedel Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens Ihres Kindes. Rufen Sie bei einer der folgenden Nummern an, Sie werden mit dem richtigen Ansprechpartner verbunden: Tel.: 09232 80270, Tel.: 09232 80269, Tel.: 09232 80327 www.landkreis-wunsiedel.de/landratsamt/ familie-kinder-jugend/unterhaltsvorschuss n n Kindergeld Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und beträgt: • für das erste und zweite Kind 204 Euro monatlich • für das dritte Kind 210 Euro monatlich • für jedes weitere Kind 235 Euro monatlich Das Kindergeld wird in der Regel demjenigen Elternteil gezahlt, in dessen Obhut das Kind sich befindet. Es kann jedoch an das Kind eigenständig ausbezahlt werden, wenn dieses bereits einen eigenen Haushalt führt. Bei mehreren Kindern werden die Beträge einzeln ausbezahlt. Der Antrag ist direkt nach der Geburt zu stellen. Dieser kann auch online gestellt werden. Ansprechpartner Bundesagentur für Arbeit | Familienkasse Bayern Nord Ostpreußenstraße 16 | 95032 Hof Tel.: 0800 4555530 (Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag) Tel.: 0800 4555533 (Auszahlungstermine)

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