Wegweiser für Familien und Jugendliche im Landkreis Wunsiedel

ÄMTER UND FINANZEN 45 dung befindet oder sich in einer Übergangszeit von höchs- tens vier Kalendermonaten zwischen zwei Abschnitten (zum Beispiel Ausbildung und gesetzlicher Wehr- oder Zivildienst oder ein freiwilliger Dienst) befindet oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder wegen Behin- derung nicht imstande ist, sich selbst zu unterhalten. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch die Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes unterbrochen, verlän- gert sich der Anspruch auf Waisenrente dementsprechend auch über das 27. Lebensjahr hinaus. Eine Witwen- bzw. Witwerrente beträgt 25 Prozent der Altersrente des bzw. der verstorbenen Versicherten (soge- nannte kleine Witwen-/Witwerrente). Diese Leistung ist auf zwei Jahre befristet. Die Rente erhöht sich bei Kindererzie- hung, bei Vollendung des 47. Lebensjahres oder bei Erwerbs- minderung auf 55 Prozent (sogenannte große Witwen-/Wit- werrente). Witwen bzw. Witwer, die Kinder erzogen haben, erhalten darüber hinaus für das erste Kind einen Zuschlag in Höhe von zwei Entgeltpunkten. Für das zweite und jedes weitere Kind beträgt der Zuschlag jeweils einen Entgelt- punkt. Anspruch auf Witwen-/Witwerrente haben auch überlebende Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspart- nerschaft. Ansprechpartner Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Wittelsbacherring 11 | 95444 Bayreuth Tel.: 0921 6070 (Terminvereinbarung) www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/de n n Wohngeld und Wohnungsvergabe Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt, sofern die imWohngeldgesetz bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Anträge für Miet- bzw. Lasten- zuschuss erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stadt-/Gemein- deverwaltung oder bei der Wohngeldstelle im Landratsamt Wunsiedel. Bei diesen Stellen müssen Sie auch die vollständig ausgefüllten Anträge mit den erforderlichen Nachweisen einreichen. Ansprechpartner Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Fachbereich Sozialwesen – Wohngeld Jean-Paul-Straße 9 | 95632 Wunsiedel Tel.: 09232 80-400, -401, -399, -403 Finanzamt Wunsiedel | Dienststelle/Außenstelle Selb Hausanschrift: Wittelsbacherstraße 8 | 95100 Selb Postanschrift: Postfach 1227 | 95100 Selb Tel.: 09232 6070  n n Kinderbetreuungskosten Ansprechpartner Kreisjugendamt Wunsiedel siehe Seite 50 n n Das Bildungspaket – Mitmachen möglich machen für Kinder Kinder aus bedürftigen Familien haben Anspruch auf Bil- dungs- und Teilhabeleistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket. Als bedürftig eingestuft wird, wer Sozial- leistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz) bezieht. Leistungen, die mit dem Schulbe- such in Verbindung stehen, können bis zum 25. Geburtstag beantragt werden, wenn eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergü- tung bezogen wird. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können bis zum 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Leistungen des Bildungspakets für Kinder sind u. a Zuschüsse für: • ein- und mehrtägige Ausflüge in Schule oder Kindertages- einrichtung • gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung • angemessene Lernförderung • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Sportver- ein, Musikschule etc.) • Schülerbeförderung • persönlicher Schulbedarf Ansprechpartner Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Fachbereich Sozialwesen Jean-Paul-Straße 9 | 95632 Wunsiedel Tel.: 09232 80-337, -336 | www.landkreis-wunsiedel.de/but n n Witwen-, Witwer- und Waisenrente Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines unterhalts- pflichtigen Elternteils. Der Anspruch auf Waisenrente besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, dar- über hinaus kann er bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bestehen, wenn die Waise sich in Schul- oder Berufsausbil-

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