Ratgeber für Senioren im Landkreis Wunsiedel

20 Anträge für Miet- bzw. Lastenzuschuss erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Wohngeldbehörde im Landratsamt Wunsiedel. Bei Fragen zum Wohngeld wenden Sie sich bitte an: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Wohngeldbehörde Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel 4 09232 80-400 Ö wohngeldbehoerde@ landkreis-wunsiedel.de 2.4 Rezeptgebührenbefreiungen Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen, z. B. bei Medikamenten, Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten oder Heilmitteln, beträgt zwei Prozent des Bruttoeinkommens, abzüglich der Freibeträge für Kinder und Ehe- oder Lebenspartner. Wer z. B. 15.000 EUR Bruttorente im Jahr hat, muss maximal 300 EUR selbst bezahlen. Für Patienten mit schwerwiegend chronischen Erkrankungen auf Dauer liegt diese Belastungsgrenze bei einem Prozent des Bruttoeinkommens. Für jede Zuzahlung, die Sie leisten, bekommen Sie von Apotheken, Ärzten und anderen Leistungserbringern jeweils eine Quittung. Wichtig ist, dass Sie diese Quittungen sorgfältig sammeln. Wenn Sie Ihre Belastungsgrenze vor Ablauf des Kalenderjahres erreicht haben, können Sie auf Antrag für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreit werden. Den Antrag müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. 2.5 Schwerbehindertenausweis Menschen mit Behinderung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie an der gleichnicht krankenversichert werden können (z. B. Bezieher von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). 2.3 Wohngeld Das Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss bei Eigentumswohnungen oder Eigenheimen) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Auch Heimbewohnerinnen und Heimbewohner können Mietzuschuss beantragen. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Werden Transferleistungen (wie z. B., Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bezogen, besteht kein Anspruch auf Wohngeld, da die Unterkunftskosten bei den Transferleistungen bereits berücksichtigt werden. Ob jemand einen Anspruch auf Wohngeld hat und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: ••Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ••Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens ••Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung. © A.R. – Fotolia

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