Ratgeber für Senioren im Landkreis Wunsiedel

31 cher konkrete Hilfebedarf bei den Antragstellern besteht. Der MDK erstellt dann aufgrund des Hausbesuches ein Gutachten. Danach ergeht von der Pflegekasse ein Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen können, wenn Sie mit der Feststellung nicht einverstanden sind. Die Leistungen der Pflegeversicherung erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Pflegekasse, da sich in den letzten Jahren umfangreiche gesetzliche Änderungen ergeben haben. 3.5 Weitere Hilfen Seniorengemeinschaft Fichtelgebirge e. V. Helfen und Hilfe annehmen: Miteinander – füreinander in der Seniorengemeinschaft Fichtelgebirge Viele ältere Menschen können sich zwar zu Hause noch weitgehend selbst versorgen, benötigen aber immer mal wieder Hilfe und Unterstützung für bestimmte Angelegenheiten. Glücklicherweise gibt es die Familienangehörigen, Caritas, Diakonie und viele andere Hilfsangebote. Oft können aber nicht alle Bedürfnisse abgedeckt werden. Deshalb wurde die Seniorengemeinschaft Fichtelgebirge gegründet, deren Mitglieder sich gegenseitig helfen und helfen lassen. Die Seniorengemeinschaft bietet Folgendes an: Fahrdienste, Begleitung zum Arzt, Fußpflege, Krankengymnastik usw., Besorgungen, Behördengänge, Haushaltshilfe (Raumpflege, Waschen, Bügeln u. Ä.), Garten-, Hof- und Grabpflege, Haustierversorgung und vieles mehr. Diese Dienste werden von Mitgliedern der Seniorengemeinschaft für Mitglieder der Seniorengemeinschaft geleistet. Da die Mittel im Allgemeinen nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Fördermittel für Eigenwohnraum sind beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt zu beantragen. Nähere Auskunft zur Förderung im Eigenwohnraum erhalten Sie beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Fachbereich 41 – Wohnraumförderung Nadine Popp Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel 4 09232 80404 Ö nadine.popp@landkreis-wunsiedel.de Nähere Auskunft zur Förderung im Mietwohnraum erhalten Sie bei der Regierung von Oberfranken Sachgebiet 35 – Wohnungswesen Herr Wunder 4 0921 604-1264 3 0921 604-41258 Ö wohnungswesen@reg-ofr.bayern.de 3.4 Häusliche Pflege durch Angehörige oder selbstbeschaffte Pflegekraft Häusliche Pflege kann durch Angehörige oder selbstbeschaffte Pflegekräfte übernommen werden. In diesem Fall besteht für den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, das sog. Pflegegeld der Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) zu beantragen. Dabei wird zwischen mehreren Pflegegraden unterschieden. Die Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Pflegegrade bildet ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Im MDK sind Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte tätig, die in der Regel Hausbesuche durchführen. Im häuslichen Umfeld wird u. a. festgestellt, wel­

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