Ratgeber für Senioren im Landkreis Wunsiedel

67 Eigenhändiges (privates) Testament Das (private) Testament muss von Ihnen selbst mit der Hand geschrieben und mit Vor- und Familiennamen unterschrieben werden. Ort und Datum sind im Testament festzuhalten, weil durch ein neueres Testament das alte ganz oder teilweise aufgehoben werden kann. Es ist sehr wichtig, den oder die Erben eindeutig, d. h. mit Namen, Vornamen und Anschrift, zu bezeichnen. Das eigenhändige Testament können Sie bei sich aufbewahren oder beim Amtsgericht in Wunsiedel, Kemnather Straße 33, in die sogenannte besondere Verwahrung geben. Notarielles Testament Neben dem eigenhändigen (privaten) Testament gibt es das notarielle Testament. Es gibt hierbei zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Erblasser dem Notar mündlich seinen letzten Willen erklären; hierüber fertigt 6.2 Testament Niemand beschäftigt sich gerne mit den „letzten Dingen“ des Lebens. Trotzdem sollte jeder rechtzeitig überlegen, ob und in welcher Weise Bestimmungen über das Vermögen für den Fall des Todes getroffen werden sollen. Je eher man sich damit befasst, desto nüchterner und klarer kann man sich hierüber ein Urteil bilden. Nicht immer muss die gesetzlich geregelte Erbfolge den Wünschen des Einzelnen entsprechen. Es ist durchaus möglich, dass – aus welchen Gründen auch immer – bestimmten Personen bestimmte Gegenstände oder ein Teil des Vermögens vererbt werden sollen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, ein Testament zu machen. Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, beachten Sie bitte, dass es bestimmte Anforderungen gibt, bei deren Nichtbeachtung das Testament ungültig ist. © Butch – Fotolia

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