Ratgeber für Senioren im Landkreis Wunsiedel

73 ••Beerdigung bzw. Trauerfeier beim zuständigen Pfarramt anmelden ••evtl. Anzeige in Tageszeitung aufgeben ••Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger wie Rentenversicherung, Lebensversicherung, Kranken-/ Pflegekasse und Sterbegeldversicherung bzw. Feuerbestattungsverein ••Benachrichtigung der Bank oder Sparkasse ••Nachlassregelung beim zuständigen Amtsgericht einleiten, ggf. vorhandenes Testament abgeben ••Kündigung laufender Verträge ••Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden und Organisationen, denen die/der Verstorbene angehört hat. Weitere Auskünfte erteilen die Standesämter. 7.4 Todesfall – Was ist zu tun beim Tode eines Angehörigen? Bei einem Sterbefall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über zu erledigende Formalitäten zu fassen. Die Bestattungsinstitute bieten Ihnen eine Komplettunterstützung bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten an. Wenn Sie diese Aufgaben selbst übernehmen, helfen Ihnen vielleicht folgende Hinweise: ••Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt ••nächste Angehörige benachrichtigen ••Bestattungsinstitut einschalten ••Meldung des Todesfalls spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt des Sterbeortes. Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt: Totenschein, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, Reisepass oder Personalausweis der/des Verstorbenen ••Bestattungsart klären und ggf. Grabstelle bei der Friedhofsverwaltung bestellen © tinadefortunata - Fotolia

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