Ratgeber für Senioren im Landkreis Wunsiedel

9 Stadt/Gemeinde Telefon Stadt Arzberg 09233 404-0 Stadt Kirchenlamitz 09285 959-0 Stadt Marktleuthen 09285 969-0 Stadt Marktredwitz 09231 501-0 Gemeinde Röslau 09238 9910-0 Verwaltungsgemeinschaft Schirnding (für Markt Schirnding, Stadt Hohenberg a. d. Eger) 09233 7711-0 Stadt Schönwald 09287 9594-0 Stadt Selb 09287 883-0 Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim (für Gemeinde Höchstädt i. Fichtelgebirge, Märkte Thiersheim, Thierstein) 09233 77422-0 Verwaltungsgemeinschaft Tröstau (für Gemeinden Bad Alexandersbad, Nagel, Tröstau) 09232 9921-0 Stadt Weißenstadt 09253 950-0 Stadt Wunsiedel 09232 602-0 MAK mit BÜRGERINFORMATIONSSTELLE STADT MARKTREDWITZ ••Auskunft und Information für alle Bürgerinnen und Bürger ••Anlaufstelle für ältere Menschen ••Unabhängige Beratung ••Kommunikative Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung Aktuelle Angebote und Termine unter: Ħ www.marktredwitz.de (Bildung und Soziales) Elly Lanzendörfer, 4 09232 80-105 Ö elly.lanzendoerfer@landkreis-wunsiedel.de Lissi Suttner, 4 09232 80-102 Ö lissi.suttner@landkreis-wunsiedel.de Paul Göths, 4 09232 80-104 Ö paul.goeths@landkreis-wunsiedel.de Amtsgericht Abteilung für Betreuungssachen Kemnather Straße 33, 95632 Wunsiedel 4 09232 885-0 Die Broschüre „Betreuungsrecht“ mit dem Vordruck zum Errichten einer Vorsorgevollmacht können Sie kostenlos beim Publikationsversand der Bundesregierung (4 01805 778090) oder im Internet unter Ħ www.bmjv.de (Publikationen > Broschüren und Infomaterial > Betreuungsrecht) bestellen. In der Broschüre werden die Grundzüge des Betreuungsrechts dargelegt. Sie finden z. B. Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird und wie sie sich auswirkt, welche Aufgaben ein Betreuer bzw. eine Betreuerin hat und wie die Tätigkeit des Betreuers in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten aussieht. Im Anhang der Broschüre werden Hinweise gegeben, wie man für den Fall einer möglichen eigenen Betreuungsbedürftigkeit vorsorgen kann. 1.2 Städte und Gemeinden Aufgrund der größeren Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern werden die Aufgaben der Seniorenbetreuung vor allem auch durch die Städte, Märkte und Gemeinden wahrgenommen. Unter anderem nehmen die Städte und Gemeinden Sozialhilfeanträge an und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare.

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