Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda

20 I Allgemeines zum Abwasserbeseitigungskonzept Die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung in Thüringen haben gemäß § 58a Thüringer Wassergesetz Abwasser­ beseitigungskonzepte (ABK) zu erstellen und diese regelmäßig in Abständen von 6 Jahren fortzuschreiben. Das erste Abwasserbeseitigungskonzept des ZV WAZ wurde im Jahr 2005 aufgestellt und veröffentlicht. Im Jahr 2010 er- folgte eine Überarbeitung und Fortschreibung. Die aktuelle Fortschreibung erfolgte im Jahr 2014 und wurde in der Ver- bandsversammlung vom 22.05.2014 beschlossen, nachdem sie in den Mitgliedsgemeinden geprüft werden konnte. Hierzu liegen auch die notwendigen Übereinstimmungsfeststellungs- erklärungen  von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) vom 17.02.2015, der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Greiz vom 13.01.2015 sowie der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis vom 24.07.2014 vor. Aus dem ABK ist ersichtlich, welche Maßnahmen zum Ausbau der Abwasserentsorgung vorgesehen sind. Diese sind gestaf- felt in Zeitfenstern bis 2021, bis 2030 und schließlich bis zum Endausbau dargestellt. Außerdem sind auch die Grundstücke ausgewiesen, die dauerhaft eine dezentrale Abwasserreini- gungsanlage (Kleinkläranlage) betreiben müssen. Die Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfolgte durch öffentliche Auslage zur Einsichtnahme vom 16. März bis einschließlich 17. Juni 2015 in der Verwaltung des Zweckverbandes, Alleestraße 9 in 07937 Zeulenroda-Triebes. Voraussichtlich ist im Jahr 2019 eine erneute Überarbeitung des ABK erforderlich, bei der die sich aus der Umsetzung des aktuellen ABK und ggf. neuer gesetzlicher Regelungen er­ gebenden Änderungen zu berücksichtigen sind. Erläuterungsbericht und Übersichtspläne des Abwasser­ beseitigungskonzeptes können auf unserer Homepage: www.zv-waz.de ein gesehen werden. Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Abwasserreinigung mit einem maximalen Schmutzwasseranfall von 8 m³/Tag. Das entspricht ca. 50 Einwohnerwerten. Der Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda (ZV WAZ) ist bestrebt, möglichst viele Grundstücke an die öffentlichen Kläranlagen anzuschließen. Ausgenommen sind die Grundstücke, bei denen das dort anfallende Abwasser nicht in eine Entwässerungsanlage mit einer öffentlichen Kläranlage eingeleitet werden kann. Die Eigentümer dieser Grundstücke sind zum Anschluss und zur Benutzung einer öffentlichen Fäkalschlammentsorgungs- einrichtung berechtigt. I Kleinkläranlagen

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=