Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda

Der Grundstückeigentümer ist für die fristgemäße Entsorgung der Grundstückskläranlage verantwortlich. Das vom ZV WAZ beauftragte Abfuhrunternehmen, „Umwelt Entsorgungs- und Straßenservice GmbH“ in Mehla, räumt die Grundstücks­ kläranlage und fährt den Fäkalschlamm nach dem Stand der Technik zu unserer Kläranlage in Zeulenroda ab. Die Anmeldung der Entsorgungstermine erfolgt direkt bei dem oben genannten Abfuhrunternehmen und sollte spätestens 5 Tage vor dem gewünschten Termin erfolgen. Die Gebührenbescheide über die jeweils abgefahrene Menge werden vom ZV WAZ erstellt und versandt. Zusatzleistungen (z. B. Spülen und Reinigungsleistungen) werden von dem Abfuhrunternehmen selbst abgerechnet. Entsorgungstermine können Sie unter folgenden Telefonnummern vereinbaren: J Geschäftsstelle Mehla: 036622 5680 J Geschäftsstelle Zeulenroda: 036628 82487 21 I Kleineinleiter Als Kleineinleiter werden Grundstücke bezeichnet, die weniger als 8 m³/Tag (entspricht ca. 50 Einwohnerwerten) Abwasser nicht in eine öffentliche Kanalisation, sondern direkt in das Ge- wässer einleiten oder versickern. Kleineinleiterabgabe Nach dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) und dem Thürin- ger Abwasserabgabengesetz (ThürAbwAG) sind die Gemein- den oder die mit der Aufgabe der Abwasserbeseitigung be- trauten Körperschaften des öffentlichen Rechts (Zweckver- band Wasser/Abwasser Zeulenroda) dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu zahlen. Den Abgabepflichtigen wurde durch Gesetz (§ 9 Abs. 2 AbwAG i. V. m. §§ 7 und 8 ThürAbwAG) die Möglichkeit eingeräumt, die Abwasserabgabe auf die Grundstückseigentümer abzuwälzen. Deshalb wurde durch die Verbandsversammlung des Zweck- verbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda die Kleineinleitersat- zung (KleinES) beschlossen, auf deren Grundlage die Abgabe erhoben wird. Die verbindlichen Bescheide zur Festsetzung der Kleinein­ leiterabgabe werden für das laufende Kalenderjahr zu Beginn des darauffolgenden Jahres versandt. Grundlage hierfür ist die Verbrauchsmenge Trinkwasser aus dem Gebührenbescheid des Vorjahres. Die Kleineinleiterabgabe entfällt: J bei Anschluss an das zentrale Abwassernetz, J wenn eine funktionierende vollbiologische Kleinkläranlage vorhanden ist oder J wenn eine mechanische Kleinkläranlage auf vollbiologische Reinigung umgerüstet wurde.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=