Seniorenwegweiser der Stadt Zittau

53 6. Vorsorge, Testament, Todesfall Betreuungsrecht/Vorsorgevollmacht Von Betreuung betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Das Betreuungsgericht legt in einem gerichtlichen Verfahren die Aufgabenkreise für die gesetzliche Betreuung genau fest und wahrt das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen, soweit es möglich ist. Amtsgericht Zittau Zweigstelle Löbau Phone-Square 03585 4690 Promenadenring 3, 02708 Löbau Die meisten Menschen verdrängen die Vorstellung, dass sie durch Unfall oder im Alter vielleicht nicht mehr in der Lage sein werden, ihre rechtlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten zu regeln. Viele glauben, dass Partner oder Kinder automatisch dazu berechtigt sind. Aber ohne schriftliche Vollmacht hat niemand das Recht, über Behandlungsmaßnahmen zu entscheiden, Verträge oder Anträge zu unterschreiben oder einen Heimplatz zu besorgen. Nur die Person, die durch das Betreuungsgericht als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird, hat die Entscheidungsbefugnis. Wenn Sie selbst bestimmen möchten, wer die Betreuung übernehmen und die Vollmachten erhalten soll, müssen Sie vorsorgen! • Patientenverfügung In einer Patientenverfügung kann man seinen Willen zu medizinischen Behandlungen oder Behandlungsbegrenzungen äußern. Sprechen Sie sich dazu mit Ihrem Hausarzt ab. • Betreuungsverfügung In einer Betreuungsverfügung kann man eine Person des eigenen Vertrauens benennen, die im Fall einer notwendig werdenden Betreuung durch das Vormundschaftsgericht bestellt werden soll. 6. Vorsorge, Testament, Todesfall Fleischerbastei und Blumenuhr

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