5.3 Weitere Hilfen und Vergünstigungen
Befreiung Rundfunk- und Fernsehgebühren
Auf Antrag kann eine Befreiung von den Rundfunk- und
Fernsehgebühren erfolgen, wenn z. B. folgende Voraussetzungen
vorliegen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld,
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Falls Sie keine Sozialleistungen erhalten, können Sie unter bestimmten Umständen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderen Härtefall beantragen. Weitere Befreiungskriterien und nähere Auskünfte erteilt der Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de, unter dem Servicetelefon 01806 99955510 (gebührenpflichtig) oder die zuständige Wohnsitzgemeinde.