4.2 Beratung und Unterstützung in besonderen Lebenslagen
Haushaltshilfe / Familienpflege
Tritt eine Situation ein, in der die Haupterziehungsperson
nicht in der Lage ist, Kinder und / oder den
Haushalt zu versorgen, kann eine Familienpflege bzw.
Haushaltshilfe beantragt werden. Dies ist eine gesetzlich
geregelte Leistung, die unter bestimmten Voraussetzungen
situationsabhängig von den gesetzlichen
Krankenkassen, den Rentenversicherungen oder von
Sozial- und Jugendämtern (nach vorheriger Rücksprache
und Bedarfsfeststellung) finanziert wird.
Eine solche Notsituation kann sein:
- wenn die Erziehungsperson zwar zu Hause ist, aber krankheitsbedingt Kinder und / oder Haushalt nicht versorgen kann,
- Krankenhaus-, Kuraufenthalte oder Reha-Maßnahmen der Erziehungsperson,
- bei Risikoschwangerschaft und nach einer Entbindung,
- vorübergehende psychische oder physische Überforderung,
- besonders schwierige Situationen, z. B. bei Alleinerziehenden oder zur Entlastung von Familienmitgliedern, die Menschen mit Behinderungen oder chronisch Kranke pflegen.
Die Familienpflege wird meist von den bekannten Wohlfahrtsverbänden angeboten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder Ihre Krankenversicherung.