acuraBo Haushalts-und Familienservice
acuraBo
Haushalts-und Familienservice
Brenscheder Str. 60a
44799 Bochum, Wiemelhausen
Tel.: Telefonnummer anzeigen0234-4148462
Fax: Faxnummer anzeigen0234-4148463
Kategorie: Hausmeister, Haushaltsservice
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Der Haushaltsservice für private Haushalte, Seniorinnen & Senioren sowie Menschen mit Pflegegrad Seit 15 Jahren sind wir von acuraBo Haushalts- und Familienservice in Bochum, Dortmund, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Recklinghausen, Herne und Castrop-Rauxel erfolgreich als Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen tätig und betreuen mit inzwischen mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund 500 private Haushalte. Sie erreichen unsere Gebietsleitungen unter folgenden Rufnummern: Bochum: 0234 / 41 48 46 2 Hattingen/Witten: 02324 / 867 21 33 Kreis Recklinghausen: 02368 / 901 37 87 Dortmund: 0231 / 330 185 93 Herne & Castrop-Rauxel: 02368 / 901 37 87 Hattingen/Witten: 02324 / 867 21 33 VERTRAUEN DURCH QUALIFIZIERTES PERSONAL Der Haushalts- und Familienservice von acuraBo erbringt für Sie eine ganz persönliche Dienstleistung direkt in Ihrer häuslichen Umgebung. Unsere Haushaltshilfen & Betreuungskräfte werden auf die Durchführung aller anfallenden Arbeiten im Kundenhaushalt vorbereitet und durch interne Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig weitergebildet. Mit großer Einsatzbereitschaft, hauswirtschaftlicher Kompetenz und Gewissenhaftigkeit erledigen unsere Servicekräfte zuverlässig und diskret ihre Aufgaben. Dabei ist es uns wichtig, bestmöglich auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden einzugehen, weshalb einer regelmäßigen Zusammenarbeit immer ein persönliches Informations- und Kennenlerngespräch in Ihrem Hause vorausgeht. SIE HABEN EINEN PFLEGEGRAD? Dann haben Sie gemäß dem Betreuungsangebot nach §45a und b SGB XI Anspruch auf Unterstützung im Alltag durch unser geschultes Personal. Mit Feingefühl und sozialer Kompetenz erledigen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Aufgabe als Hauswirtschaftshilfen & Betreuungskräfte für hilfebedürftige Menschen. Unsere Unterstützung können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse über den Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1), die stundenweise Verhinderungspflege nach §39 SGB XI (ab Pflegegrad 2) und/oder über einen Teil der Pflegesachleistung (bis zu 40% ab Pflegegrad 2) abrechnen.
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