4.1 Amtliche Anlaufstellen und Beratungsstellen
Beratungsangebote im Landratsamt Ebersberg
Kreisjugendamt Ebersberg
Das Kreisjugendamt berät und unterstützt Eltern, Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung
von familiären und sozialen Angelegenheiten
und trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen
für
junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu
schaffen.
Das Kreisjugendamt ist verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Auch minderjährige Jugendliche (unter 18 Jahren), die ohne ihre Eltern leben, finden hier Unterstützung.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Kreisjugendamt
wenden, so z. B. bei der
- Beratung und/oder Vermittlung bei Erziehungsfragen,
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (z. B. Kindergärten, Horte, Tagespflege),
- Einleitung von geeigneten ambulanten, teilstationären und stationären Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Erziehungsbeistandschaften, Sozialpädagogische Familienhilfen, Heilpädagogische Tagesstätten etc.) und bei der
- Einleitung von Schutzmaßnahmen in Notsituationen (z. B. bei Vernachlässigung, Kindesmisshandlung, sexuellem Missbrauch etc.).
Kreisjugendamt Ebersberg
Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
08092 823-256
jugendamt@lra-ebe.de
www.kreisjugendamt-ebersberg.de
Einige der Fachstellen im Kreisjugendamt werden in
diesem Wegweiser genauer vorgestellt:
- Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) (Kapitel 1.2 und 4.1)
- Adoption (Kapitel 1.3)
- Pflegekinderdienst (Kapitel 1.3)
- Kindertagesstättenaufsicht (Kapitel 2.2)
- Kindertagespflege (Kapitel 2.2)
- Wirtschaftliche Jugendhilfe (Kapitel 2.2)
- Jugendberufsagentur (Kapitel 2.4)
- Kommunale Jugendpflege (Kapitel 2.5)
- Fachstelle Jugendschutz (Kapitel 2.5)
- Bezirkssozialarbeit (Kapitel 4.1)
Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) – Netzwerk frühe Kindheit
Unter „Eltern werden“, Kapitel 1
Bezirkssozialarbeit
Das Team der Bezirkssozialarbeit unterstützt rund um
das Thema Erziehung und Familie. An die Fachkräfte
können sich Kinder, Jugendliche und Familien wenden,
aber auch alle Personen und Institutionen, welche mit
diesen zu tun haben. Schwerpunkte der Arbeit sind
lösungsorientierte Beratung und / oder Vermittlung bei
Erziehungsfragen, Einleitung von geeigneten Unterstützungsmaßnahmen
sowie Einleitung von Kinderschutzmaßnahmen
in Krisensituationen. Die umfassenden
und kostenlosen Beratungsgespräche können im Büro,
bei Ihnen zu Hause oder an anderen Orten stattfinden.
Für jede Gemeinde ist eine bestimmte Sozialarbeiterin
oder ein Sozialarbeiter zuständig. Die Kontaktdaten der
zuständigen Personen in der Gemeinde finden Sie auf
der Seite des Kreisjugendamtes:
https://kreisjugendamt.lra-ebe.de/kinder-jugend-und-familienhilfe/bezirkssozialarbeit/
Familienbeauftragte
Die Familienbeauftragte im Landratsamt Ebersberg ist
an der Weiterentwicklung von familienfördernden Maßnahmen
und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
im Landkreis beteiligt. Sie organisiert Projekte und Veranstaltungen
für Familien und vernetzt Initiativen, Verbände
und Organisationen. Die Familienbeauftragte
berät nicht im Einzelfall, vermittelt aber geeignete
Anlaufstellen. Für Einzelfallberatung wenden Sie sich
bitte an die relevanten Beratungsstellen.
Landratsamt Ebersberg
Familienbeauftragte
Außenstelle Marienplatz 11, 85560 Ebersberg
08092 823-142
demografie@lra-ebe.de
https://demografie.lra-ebe.de
Zentraler Sozialdienst
Sie können sich an den Zentralen Sozialdienst wenden,
wenn Sie finanzielle Unterstützung vom Jobcenter
oder Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Sie bekommen
Unterstützung in schwierigen Lebenslagen wie z. B. bei:
- Notlagen oder schwierigen Lebenssituationen,
- akuten Krisen,
- Umgang mit Behörden,
- Fragen zum Sozialrecht.
Sie werden kostenlos und vertraulich beraten.
Zentraler Sozialdienst
Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
08092 823-107, -612, -407 oder -488
zentraler-sozialdienst@lra-ebe.de
www.lra-ebe.de