Was ist zu erledigen bei einer An,- Ab- oder
Ummeldung?
Beim Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Stadt
müssen Sie sich in Haßmersheim anmelden. Beim
Umzug innerhalb Haßmersheimmüssen Sie sich um-
melden, eine Abmeldung innerhalb von Deutschland
ist nicht relevant. Benötigt wird Personalausweis und/
oder Reisepass, Kinderreisepass und/oder Geburts
urkunde bzw. Familienstammbuch. Meldeformulare
erhalten Sie kostenlos im Einwohnermeldeamt
(jeweils während der üblichen Öffnungszeiten).
An was ist außerdem zu denken im
Zusammenhang mit Zu-, Um- oder Wegzug?
Adressen der jeweils zuständigen Behörden oder
Ämter finden Sie unter„Behörden außerhalb von
Haßmersheim“.
• Wenn Sie Empfänger von Grundsicherung,
Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Lasten-
zuschuss sind, sollten Sie baldmöglichst die
neuen Anträge stellen.
• Wenn Sie ein Auto besitzen, muss die neue
Adresse im Kraftfahrzeugschein eingetragen
werden. Sie müssen dazu Ihren bereits geän
derten Personalausweis mitbringen. Evtl. sind
neben der Adressenänderung auch neue
Autokennzeichen erforderlich. Hierzu braucht
man den geänderten Personalausweis sowie alle
Fahrzeugpapiere.
• Wenn Sie Gemeindeabgaben bezahlen, ersparen
Sie sich und der Gemeinde sehr viel Arbeit, wenn
Sie der Gemeindekasse eine Abbuchungs-
ermächtigung erteilen. Auch das Finanzamt
sollte Ihren neuen Wohnsitz erfahren. Für die
Gemeinde Haßmersheim ist das Finanzamt
Mosbach zuständig.
• Ihre Lieferanten für Strom und Gas sollten Sie
über den Wohnungswechsel informieren.
• Für die Wasserversorgung ist der Wasserzweck-
verband Mühlbachgruppe mit Sitz in Bad Rap-
penau zuständig. Als Hauseigentümer sind Sie
gegenüber dem Zweckverband zahlungspflichtig
und sollten sich wegen der Ablesung des Zähler-
standes mit diesem in Verbindung setzen. Bei
einem Mietverhältnis erfolgt die Abrechnung der
Kurzinformation für Neubürger
Wasser- und Abwassergebühr grundsätzlich über
den Vermieter.
• Beim Einwohnermeldeamt Haßmersheim
erhalten Sie Formulare für Mülleimerbestellung
oder bei bereits vorhandenen zur Änderung des
Behältervolumens.
• Kündigen Sie Ihr Telefon am alten Wohnsitz
rechtzeitig. Wünschen Sie auch in der neuen
Wohnung ein Telefon, können Sie gleichzeitig mit
der Kündigung des alten Anschlusses den Neuen
beantragen.
• Soll Ihre Post nachgesandt werden, stellen Sie
bitte einen Nachsendeantrag bei Ihrem bisherigen
Zustellpostamt. In der Gemeinde Haßmersheim
unterhält die Deutsche Post AG derzeit folgende
Agentur: Tankstelle, Theodor-Heuss-Straße 55,
74855 Haßmersheim, Telefon: 06266 929583
• Als Rundfunk- und Fernsehteilnehmer geben Sie
bitte der Gebührenzentrale Ihre neue Anschrift
bekannt. Änderungsformulare liegen in den
Banken und Sparkassen aus und können dort
ausgefüllt wieder abgegeben werden.
• Bitte vergessen Sie auch nicht, Ihrer Bank,
Krankenkasse, Versicherungen und, und, und die
neue Anschrift mitzuteilen.
• Wenn Sie Kinder im Kindergarten oder Schulalter
haben: Anmeldung bei der Schule bzw. Kinder-
garten in deren Einzugsgebiet Sie wohnen (siehe
Verzeichnis„Schulen und Kindergärten, Bildungs-
einrichtungen“).
• Wenn Sie gerne singen, musizieren, Sport treiben
oder ein anderes Hobby gleich welcher Art
haben, finden Sie sicher den dazu passenden
Verein in unserem ausführlichen Verzeichnis
„Vereine, Gruppen und Verbände“.
• Alles, was in der Gemeinde geschieht, erfahren
Sie aus dem Mitteilungsblatt / Amtsblatt, das
wöchentlich erscheint und alle amtlichen
Bekanntmachungen und vieles mehr erhält.
Sie können das Mitteilungsblatt im Rathaus bei
Frau Schumacher, Zimmer 02 bestellen. Weitere
Informationen erhalten Sie unter Telefon: 791-38
• Bitte denken Sie auch bei einem Umzug inner-
halb der Gemeinde, dem Amtsblattherausgeber
die neue Adresse mitzuteilen.
Bertram Schmitt
Ich habe mein ganzes Leben
in Haßmersheim gewohnt.
Hier gefallen mir besonders
der Neckar und die schöne
Landschaft. Jedes Jahr
mache ich eine längere
Auslandsreise. Immer
wenn ich zurückkomme,
wird mir bewusst, in welch
schöner Gegend wir
Haßmersheimer leben.
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VERWALTUNG UND GEMEINDERAT